HRK fordert Verstetigung des Hochschulpakts

HRKAnlässlich der aktuell veröffentlichten Rekordzahl von Studierenden fordert die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eine bessere Studienfinanzierung auch über den laufenden Hochschulpakt hinaus. Das Statistische Bundesamt vermeldet mit 2,8 Millionen für das laufende Wintersemester so viele Studierende wie nie. Die Zahl der Studienanfänger hat auch in diesem Jahr wieder die Grenze von einer halben Million überschritten. Mit 505.910 Anfängern im ersten Hochschulsemester liegt sie erneut über der Prognose der Kultusministerkonferenz (KMK).

HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler: »Die Zahlen dokumentieren die ungebrochene Bereitschaft der Hochschulen, möglichst vielen jungen Menschen einen Studienplatz anzubieten. Der Hochschulpakt hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass die Hochschulen die nötigen Kapazitäten in den letzten Jahren immer wieder schaffen konnten.

Die Verstetigung der Zahlen auf diesem hohen Niveau zeigt, dass wir es mit einem langfristig veränderten Studierverhalten zu tun haben. Darauf ist ein zeitlich begrenztes Programm nicht mehr die richtige Antwort. Bund und Länder müssen endgültig die Vorstellung ad acta legen, dass es sich bei der großen Nachfrage nach Studienplätzen um ein zu überbrückendes zeitweises Phänomen handelt. Sie muss sich zu einer auf Dauer angelegten, angemessenen Finanzierung durchringen.

Die Probleme, die durch die Befristung der Hochschulpaktmittel entstehen, sehen wir an den Hochschulen immer stärker: Ein wachsender Anteil der Kosten für die Lehre wird statt aus Grundmitteln aus zeitlich begrenzten Programmmitteln bestritten. In der Konsequenz werden immer mehr Lehraufgaben von befristet beschäftigtem Personal erbracht. Das ist eine unhaltbare Situation für die Beschäftigten wie für die Hochschulen«.

Hippler forderte für die Zeit nach Auslaufen des Hochschulpakts 2020 eine dauerhafte Finanzierungslösung: »Bund und Länder müssen sich jetzt daran machen zu klären, wie Mittel für die Lehre in der Größenordnung des Hochschulpakts über das Jahr 2020 hinaus gesichert werden können. Die KMK sollte die aus dem Jahre 2014 stammende Prognose möglichst bald aktualisieren, um eine geeignete Planungsunterlage zu haben«.

 

 

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