Baden-Württemberg stärkt die kooperative Promotion
Bis zum Februar 2017 können sich besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) für 20 Promotionsstipendien bewerben. Der Zeitraum beträgt jeweils drei Jahre.
Die Förderung durch das Wissenschaftsministerium ist Teil des Maßnahmenpakets kooperative Promotion, das die Universitäten, die HAWen und das Wissenschaftsministerium 2015 gemeinsam beschlossen hatten. So wird die Durchlässigkeit für Bildungsaufsteiger, die sich nach einem angewandten Studium für den Weg in die Forschung entscheiden, weiter erhöht.
Landes-Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: »Unsere Hochschullandschaft lebt von ihrer breiten Aufstellung und der ausgeprägten Kooperation. Bei der Promotion sind wir auf einem guten Weg, diese Stärke zu nutzen, ohne die Profile der einzelnen Hochschularten aufzuweichen. Unsere HAWen zeichnen sich bundesweit durch ihre Forschungsstärke aus. Diese wollen wir durch das Maßnahmenpaket kooperative Promotion weiter voranbringen«.
Prof. Dr. Bastian Kaiser, Vorsitzender der HAW-Rektorenkonferenz: »Dieses Programm erlaubt auch kooperative Promotionen, die thematisch nicht zu einem der bewilligten Kollegs passen oder von Kolleginnen und Kollegen betreut werden, die an einer anderen Hochschule lehren, als jenen, die bei den Kollegs zum Zug gekommen sind. Insofern ist das Programm eine flexible und sinnvolle Flankierung des kooperativen Modells«.
Die sieben bereits erfolgreich evaluierten kooperativen Promotionskollegs haben dazu bereits einen wichtigen Beitrag geleistet. Mittlerweile werden vom Land 17 kooperative Kollegs gefördert. Allerdings decken die Kollegs nur bestimmte Themenbereiche und nur einen Teil der laufenden kooperativen Promotionsverfahren an HAWen ab. Diese sind außerdem auf baden-württembergische Partneruniversitäten beschränkt, wobei viele Kooperationen in diesem Bereich auch über die Landesgrenzen hinausgehen.
Hintergrund
Durchgeführt wird das Stipendienprogramm von der Hochschule für Technik Stuttgart im Zusammenwirken mit den staatlichen und landeskirchlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg.
Die Ausschreibung wird durch Fördermittel des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg ermöglicht. Sie dient der Umsetzung des Maßnahmenpakets zur hochschulartenübergreifenden Stärkung der Promotion, das im Jahr 2015 zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Landesrektorenkonferenzen der Universitäten und der Hochschulen für angewandte Wissenschaften vereinbart wurde.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. Februar 2017.