Grüne fordern höheres BAföG
Das BAföG ist das Bildungsgerechtigkeitsgesetz Nummer eins und ist das Finanzierungsinstrument für Bildungsaufstieg und Zugangschancen. Das schreiben Bündnis 90 /Die Grünen in einem Antrag . BAföG sei ein Rechtsanspruch - kein Almosen - und es habe in seiner 45-jährigen Geschichte dazu beigetragen, jungen Menschen aus einkommensarmen Elternhäusern den Zugang zum Hochschulstudium zu ermöglichen. Damit das BAföG auch in Zukunft attraktiv bleibe, müsse es beherzt ausgebaut werden.
Die Grünen fordern in ihrem Antrag zum Herbst 2017 die BAföG-Sätze um sechs Prozent und die Freibeträge vom Einkommen von Eltern, Ehepartnern, Lebenspartnern sowie von Auszubildenden um drei Prozent zu erhöhen. Zudem sollen im BAföG geeignete Indexierungen für dynamische, regelmäßige und automatische Erhöhungen von Fördersätzen und Freibeträgen eingeführt werden. Zur angemessenen Erstattung der tatsächlichen Wohnkosten soll die bisherige Mietkostenpauschale regional gestaffelt an regionale Durchschnitte angepasst werden. Die Förderhöchstdauer für Studenten, die nahe Angehörige pflegen, soll generell erhöht werden und eine Teilzeitförderung soll für Studenten ermöglicht werden, die aufgrund von Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Behinderung oder schwerer chronischer Krankheit kein Vollzeitstudium aufnehmen können.
Die Grünen begründen ihre Forderungen unter anderem damit, dass es zwischen 2010 und 2016 keine Erhöhung gegeben habe, so dass sechs Jahre lang insgesamt rund 130.000 Schüler und Studenten den Zugang zu einer BAföG-Förderung verloren haben. Die 25. BAföG-Novelle habe zwar Verbesserungen gebracht. Aber die Erhöhung habe nicht schrittgehalten mit der Preis- und Einkommensentwicklung. Darum sei das BAföG trotz Anpassung 2016 weniger wert als das 2010. Deshalb müssten noch 2017 weitere Verbesserungen beschlossen werden und in Kraft treten.
Die Grünen machen deutlich, dass die Versäumnisse der letzten sechs Jahre eigentlich im 21. BAföG-Bericht sichtbar geworden wären, der 2016 hätte erscheinen müssen. Um diese Blamage abzuwenden, hätten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen, den Bericht um ein Jahr nach hinten zu verschieben. Nun zeige sich, dass diese Spanne noch weiter ausgedehnt werde. In der Vergangenheit sei der BAföG-Bericht im Januar/Februar vorgelegt worden. Nun zeichne es sich ab, dass er erst im Sommer erscheinen werde - entsprechend werde eine BAföG-Anpassung, deren Notwendigkeit sich bereits abzeichne, verzögert.
Seit der 25. BAföG-Novelle finanziere der Bund das BAföG zu 100 Prozent. Der Anteil von 35 Prozent, den die Bundesländer bis 2014 erbracht hätten, werde seitdem wie vereinbart von den Ländern für die Bildung ausgegeben - für die frühkindliche Bildung, die Schulen und die Hochschulen. Der Bundestag wiederum habe nun die Freiheit, jede künftige BAföG-Reform alleine auf den Weg zu bringen. Diese Freiheit gelte es zu nutzen.
Zentrale Herausforderung sei, die starke Abhängigkeit der Bildungschancen von sozialer Herkunft zu beseitigen. Dass 77 von 100 Kindern mit studierten Eltern es an die Hochschulen schafften, aber nur 23 von 100 Kindern, deren Eltern nicht studiert hätten, zeige die Bildungsblockade in Deutschland. Diese müsse aufgebrochen werden.
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