Flüchtlingen den Zugang zum Studium ermöglichen
BMBF startet neue Maßnahmen zur Integration durch Bildung an Hochschulen.
Bildung ist für eine gelungene Integration zentral. Mehr als die Hälfte der Flüchtlinge, die derzeit nach Deutschland kommen, ist unter 25 Jahre alt - also in einem Alter, in dem sie eine Ausbildung benötigen. Um denjenigen unter ihnen, die studieren möchten und hierfür ausreichende Qualifikationen mitbringen, den Zugang zum Studium zu ermöglichen, wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Hochschulen in den kommenden Jahren mit gezielten Maßnahmen unterstützen und so bei der Integration der Flüchtlinge helfen. Dafür stehen in den nächsten Jahren rund 100 Millionen Euro bereit, davon 27 Millionen Euro im kommenden Jahr.
Das Maßnahmenpaket besteht aus drei Bausteinen, die eine Basis für einen erfolgreichen Zugang zu einem Studium bilden:
- Kompetenzen und Potenziale erkennen
- Studierfähigkeit sicherstellen: Fachliche und sprachliche Vorbereitung auf ein Studium
- Integration an den Hochschulen unterstützen
Entwickelt wurde das Maßnahmenpaket gemeinsam mit der weltweit größten akademischen Austauschorganisation, dem DAAD, der es zusammen mit den Hochschulen auch umsetzen wird. »Die deutschen Hochschulen sind Zentren der Internationalität und stehen für eine gelebte Willkommenskultur. Sie übernehmen damit eine wichtige Vorbildfunktion bei der Integration von Flüchtlingen. Wenn wir jungen, talentierten Menschen in Deutschland eine Perspektive durch ein erfolgreiches Studium geben wollen, müssen wir die Hochschulen unterstützen und die Herausforderungen auch als Chance begreifen können. Eine Chance für die Internationalität unser Hochschulen und eine Chance für unsere Gesellschaft«, sagte DAAD-Präsidentin Margret Wintermantel.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Baustein 1: Kompetenzen und Qualifikationen erkennen
Flüchtlinge, die für ein Studium qualifiziert sein könnten, bringen sehr unterschiedliche Sprachkenntnisse und Kompetenzen mit. Genau zu ermitteln, welche das sind, ob sie zu einem Studium befähigen und wo Unterstützung nötig ist, erleichtert die Integration in reguläre Studienprogramme und trägt zum Studienerfolg bei. Dies geschieht durch eine zielgerichtete Erstberatung und den Einsatz diagnostischer Testverfahren.
- Hochschulzulassungsverfahren beschleunigen
Flüchtlinge müssen frühzeitig und umfassend beraten werden, damit, sofern erfolgversprechend, möglichst rasch die Zulassungsverfahren für deutsche Hochschulen durchlaufen werden können. Daher werden die Kapazitäten der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (Uni-Assist e.V.) ausgebaut und festgelegt, in welchen Fällen der Bund für Flüchtlinge die Gebühren übernehmen kann. - Studierfähigkeit von geflüchteten Studienanfängern ermitteln
Mit dem vom BMBF geförderten Test für ausländische Studierende (TestAS) kann die grundsätzliche Studierfähigkeit von Studieninteressenten aus dem Ausland festgestellt werden. Der Test wird nun in weitere Sprachen (zum Beispiel Arabisch, Dari) übersetzt, die anfallenden Testgebühren erstattet, zusätzliche Test-items entwickelt und eine flexible Testabnahme an zentralen deutschen Hochschulstandorten unterstützt. - Fachliche Sprachkompetenz einstufen
Ein Großteil der Flüchtlinge wird vor der Aufnahme eines Studiums einen Sprachkurs machen müssen. Zur Feststellung des Leistungsstandes und zur Einstufung in einen vorbereitenden Sprachkurs können die seit Jahren bewährten Sprachtests OnDaF (Deutsch) und onSET (Englisch) eingesetzt werden. Der Bund übernimmt die Gebühren.
- Mehr Plätze an Studienkollegs
Studienkollegs und vergleichbare Einrichtungen an deutschen Hochschulen bereiten junge Erwachsene aus dem Ausland ohne direkte Hochschulzugangsberechtigung auf ein Studium an einer deutschen Hochschule vor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlernen Fachsprachen, fachspezifische Grundkenntnisse, entwickeln individuelle Lernstrategien und Sozialkompetenzen. Der Bund wird in den kommenden vier Jahren rund 2400 zusätzliche Plätze jährlich an Studienkollegs und vergleichbaren Einrichtungen der Hochschulen finanzieren, also rund 10.000 zusätzliche Plätze insgesamt.
- Studierendeninitiativen unterstützen
Viele Studierende engagieren sich bereits für eine bessere Integration von Flüchtlingen an deutschen Hochschulen. Sie tragen mit diesem Engagement zu einem erfolgreichen Studium und zur sozialen Integration bei. Dafür stehen beispielhaft die »Refugee Law Clinics« an mehreren Hochschulorten oder Projekte zur Sprachvermittlung durch Lehramtsstudierende bzw. Studenten der deutschen Sprache. Solche Projekte wird der Bund fördern und damit auch den Einsatz der Studierenden würdigen. So können zum Beispiel engagierte Studierende an Welcome Centern der Hochschulen im Rahmen von Mitarbeiterverträgen unterstützt oder Sachkosten übernommen werden. - Neues Informationsangebot
Die neue Webseite »Informationen für Flüchtlinge – Studieren und Leben in Deutschland« unter www.study-in.de/information-for-refugees/ richtet sich an Flüchtlinge, die in Deutschland angekommen sind und hier ein Studium beginnen oder fortsetzen möchten. Die Webseite ist unter anderem auf Arabisch, Dari, Paschtu und Urdu übersetzt und gibt den Nutzern einen Überblick über die wesentlichen Themen, die für ein Studium in Deutschland relevant sind – etwa mit einem Schritt-für-Schritt-Leitfaden von Fragen der Hochschulzugangsberechtigung über Finanzierungsmöglichkeiten bis hin zu Sprachkursen. Auch die Kapazitäten im Informationszentrum des DAAD werden ausgebaut. - BAföG für Flüchtlinge
Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel müssen künftig nicht mehr eine Vierjahresfrist abwarten, ehe sie BAföG-berechtigt sind, sondern können bereits nach 15 Monaten die Unterstützung beantragen. Ursprünglich war die Reduzierung der Frist im Zuge der BAföG-Reform zum 1. August 2016 geplant, sie soll jetzt aber schon zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Anerkannte Flüchtlinge, die studieren, haben bereits jetzt schon die Möglichkeit, umgehend BAföG zu beantragen. Die Unterstützung für BAföG-Berechtigte ist eine gesetzliche Leistung, die Finanzierung hierfür ist deshalb nicht in den oben genannten Mitteln für das neue Maßnahmenpaket enthalten.
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