Duales Studium: Anforderungen und Qualitätsdimensionen

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 BIBB-Hauptausschuss beschließt Positionspapier 

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2017 in Bonn ein Positionspapier zum dualen Studium beschlossen. Darin werden duale Studiengänge als innovative Bildungsangebote zur Fachkräftesicherung und Gestaltung individueller Bildungsbiografien hervorgehoben und »Empfehlungen zu den Qualitätsdimensionen für duale Studiengänge als Praxisanregungen/Orientierungshilfe« formuliert.

Der BIBB-Hauptausschuss begrüßt und unterstützt, dass Hochschulen und Praxispartner mit dualen Studiengängen ein Format etabliert haben, das den Erwerb von wissenschaftlichen mit berufspraktischen Kompetenzen verbindet. Anhand der Auflistung von konkreten Qualitätsdimensionen wird nunmehr kooperierenden Hochschulen, Unternehmen und anderen Praxispartnern eine Orientierungshilfe an die Hand gegeben, wie bestehende und/oder neu einzurichtende duale Studienangebote qualitativ noch besser werden können.

Folgende Anforderungen der Berufsbildung an das duale Studium werden formuliert:

  • Die beteiligten Partner sollen sicherstellen, dass die fachliche Breite der Ausbildung gesichert ist und das duale Studium somit auf breite Beschäftigungsfelder einschließlich einer Berufsausübung als Selbstständige vorbereitet und somit den Absolventinnen und Absolventen dualer Studiengänge eine möglichst große Arbeitsmarktmobilität sichert.
  • Ein in einem dualen Studium erworbener Hochschulabschluss soll einem nicht-dualen Studienabschluss gleichwertig sein, also auch die Wissenschaftlichkeit und damit Zugangsmöglichkeiten in Masterstudienangebote bzw. eine anschließende Promotion sichern.
  • Die Anschlussfähigkeit der Abschlüsse an eine berufliche Fortbildung soll gesichert sein.
  • Der rechtlichen Rahmen des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung soll konsequenter auch für das duale Studium umgesetzt werden.
    Studienbegleitende Formate, also solche, die berufs-, ausbildungs-, oder praxisbegleitend sind, sollen zukünftig nicht mehr als »dual« bezeichnet werden. Ihnen fehlen die zentralen Merkmale eines dualen Studiums: eine systematische inhaltliche, organisatorische und vertragliche Verzahnung der beteiligten Partner sowie eine klare Funktion des Betriebs als Lernort im Rahmen des Studiengangkonzepts.
  • Bei der Einrichtung und Ausgestaltung dualer Studiengänge sollen neben den unmittelbaren Partnern auch weitere regionale Akteure sowie bei gegebenen Voraussetzungen die Studierenden mit einbezogen werden.

Um die Qualität von bestehenden und neu einzurichtenden Angeboten im Interesse der dual Studierenden und der kooperierenden Betriebe noch weiter zu verbessern, spricht der BIBB-Hauptausschuss weiterhin »Empfehlungen zu den Qualitätsdimensionen für duale Studiengänge als Praxisanregungen/Orientierungshilfe für Praxispartner, Hochschulen und Studierende« aus. Insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung der Praxisphasen benennt er dabei die Qualitätsdimensionen

  • Institutionelle/organisatorische Verzahnung und Gestaltung der Lernorte
  • Theorie-Praxis-Verzahnung
  • Vertragliche Grundlagen
  • Qualitätssicherung

Zu allen vier Dimensionen führt der Hauptausschuss konkrete Anforderungen auf, die für das duale Studium aus Sicht der Berufsbildung berücksichtigt werden sollten.

Hintergrund
Der BIBB-Hauptausschuss, der auch als »Parlament der Berufsbildung« bezeichnet wird, hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Der Hauptausschuss ist zu gleichen Teilen mit Vertretern von Bund, Ländern sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen besetzt.

 

 

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