GEW: »Hochschulzulassung - Bund muss eingreifen!«

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Bildungsgewerkschaft zum Numerus clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts 

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bund aufgefordert, die Öffnung der Hochschulen durch einen weiteren Ausbau der Studienplätze in Mangelfächern sowie durch eine bundesgesetzliche Regelung der Hochschulzulassung sicherzustellen. »In vielen Studiengängen ist ein Studienplatz selbst mit überdurchschnittlichen Abiturnoten erst nach langen Wartezeiten zu bekommen. Dabei braucht Deutschland in Zukunft nicht weniger, sondern deutlich mehr akademisch qualifizierte Fachkräfte. Die neue Bundesregierung muss daher schnellst möglich die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen schaffen, um den Numerus clausus (NC) zu überwinden.

Dazu gehört zum einen ein weiterer Ausbau der Studienplätze durch eine Verstetigung und Aufstockung des Hochschulpakts. Zum anderen muss der Bund endlich ein Hochschulzulassungsgesetz verabschieden, mit dem Verfahren und Kriterien für die Vergabe von Studienplätzen einheitlich und verbindlich festgelegt werden«, erklärte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte, Andreas Keller, mit Blick auf das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus clausus.

Die Bildungsgewerkschaft sieht sich durch das neue Karlsruher NC-Urteil in ihren Bedenken an den Auswahlverfahren der Hochschulen bestätigt. »Die Auswahlverfahren verlaufen häufig beliebig, die Ergebnisse sind daher nicht vergleichbar, Zulassungsentscheidungen teilweise willkürlich. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht beanstandet, dass die Auswahlverfahren nicht standardisiert und strukturiert, die Auswahlkriterien nicht einheitlich sind. Der Bund muss daher endlich von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen und für ein einheitliches und faires Zulassungsrecht sorgen, das für alle Hochschulen verbindlich ist. Alle Studienbewerberinnen und -bewerber müssen eine realistische Chance haben, zugelassen zu werden – nicht nur die mit einem Einser-Abi oder reichen Eltern, die sich ein teures Studium im Ausland oder eine Zulassungsklage leisten können«, mahnte der GEW-Vize.

Der Hochschulexperte machte deutlich, dass es nicht nur in Medizin, sondern in vielen weiteren Studienfächern einen NC gebe, zunehmend auch in den Bildungswissenschaften. »Es kann nicht sein, dass in vielen Lehramtsstudiengängen Studienberechtigte abgewiesen werden, während gleichzeitig über einen zunehmenden Lehrkräftemangel geklagt wird. Wir brauchen sowohl eine Erhöhung der Kapazitäten als auch eine Verbesserung der Betreuungsrelation an den Hochschulen. Der Bund muss die Länder endlich bei der Grundfinanzierung der Hochschulen unterstützen und eine Entfristungsoffensive starten. Der Bund muss sich endlich seiner Verantwortung für die Gewährleistung des Grundrechts auf freie Hochschulzulassung stellen«, betonte Keller.

Hintergrund
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat gestern über zwei Richtervorlagen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen entschieden. Dabei ging es um die Frage, ob die Regelungen, die für die Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin gelten, mit dem Grundgesetz zu vereinbaren seien. Zum ergangenen Urteil siehe Artikelverweis unten.

 

 

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