Studienergebnis: Abgebrochen
Ursachen des Studienabbruchs in den Jura-Studiengängen in Deutschland
Im Auftrag des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) den Studienabbruch in den Staatsexamens-Studiengängen Jura an den deutschen Universitäten analysiert.
Im Auftrag des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen hat das DZHW den Studienabbruch in den Staatsexamensstudiengängen für Jura an den deutschen Universitäten analysiert. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen dabei die Motive des Studienabbruchs, die Erkundung zentraler Einflussfaktoren auf den Studienabbruch sowie der berufliche Verbleib der Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher und deren Zufriedenheit.
Die Studienabbruchquote in den Staatsexamens-Studiengängen Jura beträgt für die Studienanfängerjahrgänge 2007 bis 2009 24 Prozent. Der Studienabbruchwert für das Jurastudium liegt zwar deutlich unter den Studienabbruchquoten von 32 Prozent, die im universitären Bachelorstudium bestehen, fällt aber weitaus höher aus als die betreffenden Quoten in anderen Studiengängen, die mit einem Staatsexamen abschließen, wie z.B. Humanmedizin oder entsprechende Lehramts-Studiengänge.
Bibliographie
Heublein, U., Hutzsch, C., Kracke, N., & Schneider, C. (2017).
Die Ursachen des Studienabbruchs in den Studiengängen des Staatsexamens Jura. Eine Analyse auf Basis einer Befragung der Exmatrikulierten vom Sommersemester 2014.
DZHW-Projektbericht.
VERWEISE