Rheinland-Pfalz: Mehr Studienmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte

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rheinland-pfalzRheinland-Pfalz wird die Hochschulen für beruflich Qualifizierte weiter öffnen. So wird künftig bei Studienangeboten mit günstigen Rahmenbedingungen auf das Zugangskriterium Berufserfahrung verzichtet. In 18 Studiengängen an drei Hochschulen im Land wird dies bereits vom kommenden Wintersemester an dauerhaft umgesetzt. Das kündigte Wissenschaftsministerin Vera Reiß am 27. Juli 2015 in Mainz an.

Nach der seit 2010 geltenden Fassung des Landeshochschulgesetzes erhalten alle Studieninteressierten, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Fortbildungsprüfung abgelegt haben, die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium – unabhängig von Hochschultyp und Studienfach. Zudem kann allen, die eine berufliche Ausbildung mit einer Note von mindestens 2,5 abgeschlossen und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium aller Fächer an einer rheinland-pfälzischen Fachhochschule oder aber eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für die Universitäten zuerkannt werden.

»Wir wollen eine attraktive duale Ausbildung und wir wollen die Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte, also die duale Ausbildung und die akademische Ausbildung auf Augenhöhe. Es ist entscheidend, dass es in Bildungsbiografien keine Einbahnstraßen gibt. Das heißt: wir wollen nicht, dass die Entscheidung für oder gegen ein Studium schon zum Ende der Schullaufbahn getroffen werden muss«, unterstrich Vera Reiß und ergänzte: »Wir wollen auch nicht, dass diese Entscheidung dann für das Leben bindet, sondern wir wollen Durchlässigkeit und echte Aufstiegschancen. Mit diesem Ansatz machen wir auch duale Ausbildung für viele attraktiver. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des steigenden Fachkräftebedarfs ist das ein wichtiger Schritt, um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu sichern, denn wir eröffnen den Menschen attraktive Perspektiven und das weit sichtbar über die Landesgrenzen hinaus«.

Rheinland-Pfalz war nicht nur vor fast 20 Jahren eines der ersten Bundesländer, das unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zum Hochschulstudium ohne Abitur ermöglicht hat, sondern das Land geht mit seinen Zugangsregelungen auch deutlich über den von der Kultusministerkonferenz gesetzten Rahmen hinaus. In den letzten fünf Jahren hat sich der prozentuale Anteil der Studienanfängerinnen und Studienanfänger ohne Abitur oder Fachhochschulreife verdreifacht. Mit mehr als 2.300 Studierenden, die über ihre berufliche Qualifikation Zugang zu einem Studium erlangten, verzeichnete die Hochschulstatistik im vergangenen Studienjahr eine Zahl, die um mehr als 160 Prozent über dem Vergleichswert fünf Jahre zuvor lag.

Mit dem Ziel, noch mehr jungen Menschen den Weg zu einer Hochschulausbildung zu öffnen, wurde in einem Modellversuch von 2010 bis 2014 untersucht, unter welchen Rahmenbedingungen bei erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Ausbildung auf die berufliche Erfahrung als Zugangskriterium verzichtet werden kann. Über drei Jahre hinweg wurden beruflich qualifizierte Studentinnen und Studenten aller Studienfächer und aller Hochschulen vom Zentrum für Qualitätssicherung (ZQ) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz nach jedem Semester neu befragt und ihre Studienentwicklung analysiert. An fünf verschiedenen Fachhochschulen im Land wurde während des Versuchs in 17 Studiengängen auf die Berufserfahrung als Zugangsvoraussetzung verzichtet. In einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Fachhochschulen, der Handwerks- und der Industrie- und Handelskammern, der Gewerkschaften und des Wissenschaftsministeriums wurden die Ergebnisse ausgewertet. Die Quintessenz: Bei günstigen Rahmenbedingungen in der jeweiligen Hochschule und gezielten Unterstützungsangeboten – wie beispielsweise Vorkursangeboten vor allem in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern und Repetitorien – kann das Zugangskriterium Berufserfahrung dauerhaft entfallen. Als besonders geeignet erwiesen sich praxisorientierte und berufsbegleitende (Fach-)Hochschulstudiengänge.

»Die Ergebnisse des Modellversuchs sowie die Erfahrungen und Einschätzungen von Studierenden, Hochschulen und Wirtschaft bestärken uns darin, die Wege ins Studium weiter zu öffnen«, sagte Wissenschaftsministerin Reiß. (Erfahrungen und Einschätzungen siehe Anlage). Bis zu einer entsprechenden Änderung des Hochschulgesetzes, die in der ablaufenden Legislaturperiode nicht mehr möglich sei, werde dabei auf die im Gesetz bereits fixierte Experimentierklausel zurückgegriffen. Auf dieser Basis wird den Hochschulen für einzelne Studiengänge auf Antrag ein dauerhafter Verzicht auf das Kriterium Berufserfahrung genehmigt.

Für zwölf Studiengänge an der Hochschule Kaiserslautern (Mittelstandsökonomie, Finanzdienstleistungen, Angewandte Informatik, Medieninformatik, Medizininformatik, Elektrotechnik, Information Management, Technische Betriebswirtschaft sowie die vier berufsbegleitenden Studiengänge Automatisierungstechnik, Industrial Engineering, Prozessingenieurwesen und Fernstudium Betriebswirtschaft), für vier Studiengänge an der Hochschule Koblenz (Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Informationstechnik und Mechatronik) sowie für die zwei berufsintegrierten Studiengänge Maschinenbau-Produktionstechnik und Prozesstechnik an der Fachhochschule Bingen sind solche Genehmigungen bereits erteilt worden.

»Die Landesregierung unterstützt die Hochschulen dabei, die Rahmenbedingungen für beruflich Qualifizierte weiter zu verbessern. So erhalten die Hochschulen im Rahmen des Hochschulpaktes Sonderzuwendungen, wenn sie zusätzliche beruflich qualifizierte Studienanfängerinnen und Studienanfänger aufnehmen«, betonte Vera Reiß abschließend. Diese Mittel könnten eingesetzt werden, um beispielsweise Vorkurse oder Mentorinnen und Mentoren zu finanzieren. Im Rahmen des rheinland-pfälzischen Programms für den Europäischen Sozialfonds 2014-2020 bestehe überdies die Möglichkeit, die Entwicklung berufsbegleitender Studienangebote und ihre Ausrichtung auf die speziellen Wünsche und Bedürfnisse von beruflich qualifizierten Studierenden finanziell zu unterstützen.

 

 

 

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