Studierende mit Behinderung: Hochschulen, Gewerkschaften, Studentenwerke und Betroffene fordern bundeseinheitliche Regelung

(Geschätzte Lesezeit: 2 - 3 Minuten)
DBR-DGB-DSWBundesregierung reformiert Eingliederungshilfe auch für Studierende mit Behinderung.
 
Hochschulrektorenkonferenz, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Behindertenrat und Deutsches Studentenwerk mit gemeinsamer Erklärung. Wichtigste Forderung: Leistungsvergabe bundesweit einheitlich und bedarfsdeckend regeln; Zuständigkeit für die Leistungen nicht an die Hochschulen; Verbände reagieren auf Bericht der Bundesregierung zum »Bundesteilhabegesetz«. 

Damit Studierende mit Behinderung an allen Hochschulen in Deutschland gleichen Zugang zu technischen, personellen oder Mobilitätshilfen haben, müssen diese Leistungen auch zukünftig bundesgesetzlich und einheitlich geregelt werden. Das fordern die Hochschulrektorenkon­ferenz (HRK), der Deutsche Gewerkschafts­bund (DGB), der Deutsche Behindertenrat (DBR) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) in einer gemeinsamen Erklärung.

Anlass für die gemeinsame Positionierung der vier Verbände ist der Mitte Juli 2015 veröffentlichte Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur künftigen Ausgestaltung der sogenannten Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Rahmen eines »Bundesteilhabegesetzes«.

»Menschen mit Behinderungen brauchen individuell zugeschnittene Unterstützung für die gesamte Bildungs- und Erwerbsbiografie«, so die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. »Alles andere läuft einem inklusiven Bildungssystem genauso zuwider, wie einem inklusiven Arbeitsmarkt. Die Unterstützung muss sich auf alle angestrebten Bildungs- und Qualifizierungsschritte erstrecken und bundeseinheitlich geregelt sein.

Hochschulen, Gewerkschaften, Studentenwerke sowie die Betroffenen selbst wenden sich dezidiert gegen die in dem BMAS-Bericht auch vorgeschlagene Option, die Zuständigkeit für die Leistungen für Studierende mit Behinderung in die Hochschulen zu verlagern.

Dazu erklärt Dr. Thomas Kathöfer, der Generalsekretär der Hochschulrektorenkonferenz: »Unterstützungsleistungen an Studierende mit Behinderung müssen auf der Grundlage bundeseinheitlicher Regelungen von einschlägig fachkundigen Einrichtungen gewährt werden. Die Mission von Hochschulen ist eine gänzlich andere. Insofern ist die Forderung in diesem Kontext eindeutig: Keine Übertragung missionsfremder Verwaltungsaufgaben an die Hochschulen«.

»Das könnte zu einem buntscheckigen Teppich von Länderlösungen oder gar individuellen Hochschullösungen führen«, befürchtet auch DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. »Mit einer bundesgesetzlichen Regelung lassen sich ein einklagbarer Rechtsanspruch und einheitliche Standards der Leistungsvergabe am besten realisieren – unabhängig von der Finanzkraft einzelner Bundesländer oder gar einzelner Hochschulen«.

Die Verbände fordern zugleich, dass die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen genutzt werden müsse, um die Leistungen an moderne Bildungsverläufe anzupassen und bestehende Restriktionen beim Leistungszugang zu beseitigen.

So erklärt der Sprecher des Deutschen Behindertenrates, Dr. Ilja Seifert: »Technische Hilfen, Assistenzen oder Gebärdensprachdolmetscher müssen den Studierenden bedarfsdeckend und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden«. Es könne nicht sein, so Seifert, dass einer gehörlosen Studierenden die Finan­zierung eines Gebärdensprachdolmetschers verweigert werde, weil sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung habe.

7% der Studierenden haben eine Behinderung. Für technische oder personelle Hilfe oder für ihre Mobilität können diese Studierenden »Eingliederungshilfe für behinderte Menschen« nach dem Sozialgesetzbuch XII beantragen. Das wird bisher über die Sozialhilfeträger umgesetzt.

 

 

 

Ungleiche Chancen: Freizeit und Bildung für Jugendliche mit Beeinträchtigung schwierig
Studie zur Generation Z: Jugendliche mit Beeinträchtigung am häufigsten von Diskriminierung betroffen Das von der Aktion Mensch herausgegebene »Inklusionsbarometer Jugend 2024« beleuchtet die ungleichen Teilhabechancen junger Menschen in...
Bundesregierung setzt auf inklusive Bildung
Fördermaßnahmen im Überblick Die Bundesregierung hat sich für die laufende Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, allen Menschen optimale Bildungschancen zu bieten und dabei Teilhabe und Aufstieg durch inklusive Bildung zu sichern. Diese Pläne gehen...
Barrieren digitaler Teilhabe erkennen und überwinden
»Nicht über uns, sondern mit uns« – Leitfaden zu guter Praxis digitaler Teilhabe erschienen Arbeitsplätze werden digitaler und flexibler, mobiles Arbeiten gehört in vielen Branchen inzwischen zum Alltag. Hierdurch entstehen zwar neue Möglichkeiten...

 

 

Die fünf meistgelesenen Artikel der letzten 30 Tage in dieser Kategorie.

 

.