HRK zur Medizin-Zulassung: Keine Lösung auf Kosten der Hochschulautonomie
»Wenn dem Urteil des Verfassungsgerichts Rechnung getragen, aber gleichzeitig die Hochschulautonomie eingeschränkt wird, ist der Hochschulbildung ein Bärendienst erwiesen«, so HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute in Berlin im Vorfeld der Sitzung des Hochschulausschusses der Kultusministerkonferenz (KMK) am kommenden Dienstag.
Der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) bereitet es Sorge, dass die KMK für die Studienplatzvergabe in der Humanmedizin eine Aussetzung des Auswahlverfahrens der Hochschulen (AdH) erwägt. »Das wäre ein inakzeptabler Einschnitt in die Hochschulautonomie«, so Hippler. Die Kultusminister stehen vor der Aufgabe, der Kritik des Verfassungsgerichts an der bisherigen Medizin-Zulassung bis Ende 2019 zu entsprechen. Dazu müssen sie einen neuen Staatsvertrag schließen. Derzeit ist dabei von einer vereinfachten Übergangsreglung die Rede.
»Wir wollen keine ‚Übergangszeit‘ auf Kosten der Hochschulbeteiligung und auf unabsehbare Dauer«, sagte der HRK-Präsident. »Bei der Zulassung sollen auch Schwerpunkte der jeweiligen Hochschule einbezogen werden. Das ist im Sinne der Bewerberinnen und Bewerber und der Fakultäten. Die technischen Probleme bei der Stiftung für Hochschulzulassung müssen gelöst werden. Der Medizinische Fakultätentag und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland teilen diese Einschätzung«.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil ausdrücklich betont, dass die Hochschulen zur konkreten fachlichen Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung der Eignungskriterien berechtigt sind. Darauf verwies auch die HRK-Vizepräsidentin für Hochschulmedizin und Gesundheitswissenschaften, Prof. Dr. Johanna Weber. »Das Auswahlverfahren der Hochschulen darf nicht (software-) technischen Überlegungen geopfert werden. Eine als Provisorium deklarierte Übergangslösung ohne AdH kann sich schnell als Dauerlösung etablieren. Wir würden in die Zeiten zentraler Studienplatzvergabe zurückgeworfen«.
Zum geplanten Wegfall der Wartezeitquote sagte Weber: »Das hat die HRK in der Anhörung vor dem KMK-Hochschulausschuss ausdrücklich gefordert. Warten per se ist kein sinnvolles Zulassungskriterium. Entscheidend ist die Eignung. Wenn unterschiedliche Eignungskriterien neben der Abiturnote berücksichtigt werden, kann das jedoch auch die Chance für Bewerberinnen und Bewerber ohne Abiturbestnoten erhöhen«. Die HRK befürwortet grundsätzlich ein Zulassungsverfahren, das mehrere Eignungskriterien kombiniert, wie es das Modell des MFT und der bvmd vorsieht. Wichtig sind vor allem neben der Abiturnote die Einführung bundesweit einheitlicher, validierter Testverfahren sowie die Berücksichtigung sozialer Fähigkeiten und beruflicher Vorerfahrungen in begrenztem Umfang.
Hintergrund
Der Hochschulausschuss ist beauftragt, für die KMK am 14./15. Juni Eckpunkte für einen neuen Staatsvertrag gemäß BVerfG-Urteil vom 19. Dezember 2017 auszuarbeiten.
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