Zukunft des Hochschulpaktes

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Deutscher Bundestag 2

Mit dem laufenden Hochschulpakt 2020 unterstützt der Bund die Länder und Hochschulen bei der Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger bei hoher Studienqualität. Eine Untersuchung der Auswirkungen des Hochschulpakts 2020 vom Dezember 2017 bestätigt den Erfolg des Hochschulpakts, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten hatten in ihrer Kleinen Anfrage unterstrichen, dass zwar die Grundfinanzierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen über den Pakt für Forschung und Innovation seit 2005 jährlich um mindestens drei Prozent gestiegen sei, die Grundfinanzierung von Universitäten und Fachhochschulen aber stagniere. Die Grünen fordern nicht nur eine Verstetigung des Hochschulpakts, sondern auch eine bessere Ausstattung und regelmäßige Erhöhung.

Aus Sicht der Bundesregierung ist in erster Linie die Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen durch die Länder maßgebend für ein zukunftsfähiges Hochschulsystem in Deutschland. Dies bedeute auch, dass in der Nachfolge des Hochschulpakts die Bundesmittel an eine nachweisbare und transparente Gegenfinanzierung durch die Länder geknüpft seien, welche dauerhaft und zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen durch ihre Träger erfolgen müssten.

Mit der 2017 beschlossenen Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen hätten die Länder unter anderem auch hierfür eine aufgabenadäquate Finanzausstattung erhalten. Ihre Haushalte würden allein dadurch ab 2020 insgesamt um rund 9,7 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Die Bundesregierung halte eine ausgewogene Balance zwischen unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnissen im Wissenschaftssystem für wichtig, um sowohl die notwendige Dynamik zu erhalten als auch gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, die auch Nachwuchswissenschaftlern Perspektiven biete. Die Umsetzung dieses Anliegens liege bei den Hochschulen in ihrer Funktion als Arbeitgeber.

Die Bundesregierung sei grundsätzlich bereit, die Bundesmittel auf Grundlage des 2015 neu gefassten Artikels 91b Grundgesetz dauerhaft zu verstetigen. Mit der Verstetigung der Mittel würden die Hochschulen mehr finanzielle Planungssicherheit erhalten. Dies würde ihnen die Einstellung unbefristeten Lehrpersonals erleichtern. Die Bundesregierung erwarte von den Hochschulen und Ländern, dass sie eine verantwortliche Personalpolitik durchführen und mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse schaffen. Der Wissenschaftsrat fordere die Hochschulen in seinem Positionspapier explizit dazu auf, diese Chance zu nutzen und den Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse zu reduzieren.

Die Verbesserung der Betreuungsrelation zwischen Professoren und Studenten an den Hochschulen sei eine wichtige, aber nicht die einzige sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung der Qualität von Studium und Lehre. Vor diesem Hintergrund werde sich die Bundesregierung in den kommenden Verhandlungen mit den Ländern entsprechend für alle Aspekte einsetzen, die eine weitere Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre bedeuten.

Laut einer Modellberechnung des Wissenschaftsrats aus dem Jahr 2008, bezogen auf das Referenzjahr 2005/2006, ergäbe sich ein Zusatzbedarf von 3.969 hauptberuflichen Professuren, um das Niveau der Schweizer Richtwerte zu erreichen.

Die Einrichtung von Professuren liege allein im Zuständigkeitsbereich der Länder beziehungsweise der Hochschulen. Die zusätzlichen Kosten, die mit einer neuen Professur einhergingen, würden unter anderem vom Ergebnis der Verhandlungen des individuellen Berufungsverfahrens abhängen.

Daneben fördere der Bund mit dem Qualitätspakt Lehre (2011 bis 2020) zahlreiche Hochschulen bei der projektförmigen Entwicklung und Umsetzung innovativer Lehr- und Lernformate und neuer Betreuungskonzepte.

  

 

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