Ausgaben der Studierenden steigen deutlich an
FiBS: BAföG-Erhöhung des BMBF reicht nicht
Die durchschnittlichen Gesamtausgaben von Studierenden sind ebenso wie die Mieten zwischen 2012 und 2016 um bis zu 55 Prozent gestiegen; die Ausgaben für Fahrtkosten und Gesundheit haben sich teilweise verdoppelt. Besonders betroffen sind insbesondere einkommensschwächere und/oder jüngere Studierende. Dadurch liegen die Lebenshaltungskosten auch bei einkommensschwachen Studierenden fast immer über den Förderungshöchstsätzen des BAföG.
Dies ist das Ergebnis einer erneuten Studie des FiBS Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie zu den Lebenshaltungskosten von Studierenden im Auftrag des Deutschen Studentenwerks.
Nachdem das FiBS Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie im Mai 2017 erstmalig im Auftrag des Deutschen Studentenwerks die Lebenshaltungskosten von Studierenden anhand verschiedener Datensätze für die Jahre 2012/13 vergleichend untersucht hat, wurde nun eine erneute Berechnung für das Jahr 2016 auf Basis der Daten der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks vorgenommen.
Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Ausgaben zwischen 2012 und 2016 für fast alle Studierenden beträchtlich erhöht haben. So belaufen sich z.B. die durchschnittlichen Ausgaben von einkommensschwachen, alleine wohnenden 18 bis 24 Jahre alten Studierenden auf 800 Euro, das sind 250 Euro mehr als noch vier Jahre zuvor. Alleine die Mieten sind um 53 Prozent von 235 auf 360 Euro angestiegen. Diese Werte liegen über dem BAföG-Höchstsatz, der inklusive Mietpauschale 735 Euro beträgt, sofern die Studierenden selbst für ihre Kranken- und Pflegeversicherung aufkommen müssen. Im Normalfall dürften sie lediglich 649 Euro an BAföG erhalten. »Mit diesem Betrag«, sagt Dr. Dieter Dohmen, der Direktor des FiBS und Leiter der Studie, »kommen allenfalls noch Studierende über die Runde, die mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin zusammen oder im Studentenwohnheim wohnen. Bei den alleine wohnenden Studierenden liegen bereits die Mieten um über 100 Euro über der Mietpauschale von 250 Euro«.
Neben den Mieten sind vor allem die Ausgaben für Fahrtkosten und Gesundheit gewachsen. Besonders dramatisch ist, dass gleichzeitig ausgerechnet die Ausgaben für Ernährung, Freizeit, Kleidung und Lernmittel häufig gesunken sind. »Angesichts der massiven Steigerungen der Ausgaben für Mieten, Fahrtkosten und Gesundheit ist es kein Wunder, wenn gerade bei der Ernährung, aber auch bei Kleidung, Freizeit und Lernmitteln versucht wird zu sparen«. Während die Grundsicherung von Kosten für die Ernährung von 145 Euro ausgeht, geben Studierende hierfür oft weniger als 120 Euro, und zum Teil sogar nur 80 Euro aus. »Diese Ausgaben für Ernährung sind oft so niedrig, dass sie unterhalb des physiologischen Existenzminimums liegen dürften,« merkt Dohmen an.
»Im Ergebnis ist festzuhalten,« sagt der FiBS-Direktor, »dass das BAföG seinen Zweck nur noch begrenzt erfüllt«. So liegen die Ausgaben von BAföG-geförderten Studierenden unterhalb der Beträge, die ihre Kommilitonen, die von den Eltern unterstützt werden, ausgeben. »Besonders auffallend ist, dass die Ausgaben der Studierenden, die gleichzeitig Elternunterhalt und BAföG bekommen, niedriger sind als bei ausschließlicher Finanzierung über die Eltern oder das BAföG«.
»Will die Bundesregierung das Versprechen einlösen, dass es zu einer Trendumkehr bei den Gefördertenzahlen des BAföG kommt, dann muss es zum Herbst 2019 eine deutlich überproportionale Erhöhung geben«, stellt Dohmen fest. »Zwar ist die Erhöhung der Mietpauschale von 250 auf 325 Euro beträchtlich, allerdings können viele Studierende damit die zuletzt stark gestiegenen Mieten trotzdem nicht vollständig finanzieren«. Es sind daher weitere Anpassungen nötig, z.B. durch die Wiedereinführung einer anteiligen Zusatzfinanzierung, wenn die Miete höher ist als die Pauschale. Auch die Anpassung des BAföG-Grundbedarfs um 5 Prozent von 399 auf 420 Euro bleibt hinter der Preisentwicklung seit Herbst 2016 zurück.
VERWEISE
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