Bundesrat fordert 5 Jahre Regelstudienzeit für Jura
Die Regelstudienzeit für Rechtswissenschaften soll künftig 10 Semester statt wie bisher 9 Semester betragen. Dies fordert der Bundesrat in einem Gesetzentwurf, den er beim Deutschen Bundestag einbringt.
Anpassung an Masterstudiengänge
Ziel ist es, die Studien- und Prüfungsdauer für Rechtswissenschaften an vergleichbare Masterstudiengänge anzupassen. Damit hätten Jurastudentinnen und -Studenten länger Anspruch auf BAföG-Leistungen. Der Bundesrat möchte so verhindern, dass der Studienerfolg von der finanziellen Situation und sozialen Herkunft der Betroffenen abhängt.
Vergleichbarer Stoffumfang
Das Jurastudium bleibe in seinem Umfang nicht hinter dem zehnsemestriger Masterstudiengänge zurück. Die derzeitige Festlegung auf 9 Semester für Rechtswissenschaften sei daher nicht ausreichend, bemängelt die Länderkammer: die tatsächliche Studiendauer einschließlich Prüfungszeit betrage faktisch durchschnittlich 11,3 Semester. Durch die Reform der Juristenausbildung 2002/2003, die Einführung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und die Erweiterung um Schlüssel- und Fremdsprachenqualifikationen sei die Studiendauer in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
Entscheidung nun beim Bundestag
Der am 15. Februar 2019 beschlossene Entwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag der Länderkammer aufgreifen will. Feste Fristen für die Beratungen im Parlament gibt es allerdings nicht.
Plenarsitzung des Bundesrates am 15.02.2019
VERWEISE