DGB: Überbrückungshilfe für Studierende vollkommen unzureichend

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Für Corona-bedingt in finanzielle Not geratene Studierende hat das Bundesbildungsministerium nun 100 Millionen Euro Überbrückungshilfe bereitgestellt und die Kriterien für dessen Vergabe veröffentlicht. Demnach ist das Geld bei den Studierendenwerken zu beantragen und wird als Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für drei Monate gewährt. DGB und DGB-Jugend kritisieren die Hilfen als völlig unzureichend.     

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte hierzu am 29. Mai 2020 in Berlin:

»Hier wird ein großer bürokratischer Aufwand betrieben, um den Anspruch auf einen viel zu geringen Zuschuss nachzuweisen. Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten der Studierenden lagen laut der Sozialerhebung des Studentenwerks bereits 2016 bei 819 Euro. Die Bundesbildungsministerin muss hier schnellstens nachlegen. Zudem muss das BAföG zunächst krisenbedingt für mehr Studierende geöffnet werden. Dafür müssen insbesondere die Freibeträge deutlich angehoben werden«.

Die Bewilligung der Überbrückungshilfe ist laut Bildungsministerium daran geknüpft, dass sich nicht mehr als 500 Euro auf dem Konto der Antragsteller befinden. Wer 200 Euro auf dem Konto hat, kann maximal 300 Euro Soforthilfe bekommen. Studierende müssen für die Beantragung ihren Kontostand der letzten drei Monate nachweisen.

 

 

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