Verwendung freigewordener BAföG-Mittel
Die Gesamtsumme der von den Ländern rückgemeldeten Entlastung durch freigewordene BAföG-Mittel beläuft sich 2019 auf rund 1,056 Milliarden Euro. Das sind rund acht Millionen Euro weniger als im Jahr 2018. Im Vergleich zum Vorjahresbericht ergeben sich damit aber nur geringfügige Veränderungen. Das geht aus dem »Bericht über die Verwendung der 2019 in den Landeshaushalten freigewordenen BAföG-Mittel« hervor.
Im Schulbereich meldeten die Länder gegenüber dem Vorjahr den Angaben zufolge eine nahezu unveränderte Verwendung der BAföG-Mittel: Für mehr Personal (zusätzliche Lehrkräfte, Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung, Unterrichtsvertretungen, Weiterbildungsmaßnahmen), Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration und Sprachförderung, Berufsorientierungsmaßnahmen und für den Ausbau der Ganztagsbetreuung. Einige Länder investierten Teile der Mittel auch in Schulsanierungsmaßnahmen (Berlin) beziehungsweise in die Ausstattung der Schulen (Bremen) oder den Aufbau eines digitalen Unterrichtshilfeportals (Mecklenburg-Vorpommern).
Auch im Hochschulbereich gaben die Länder laut Antwort der Bundesregierung an, mit den freigewordenen BAföG-Mitteln dieselben Zwecke wie im Vorjahr erfüllt zu haben: Um die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern, Bau-und Unterhaltsmaßnahmen sowie die Infrastruktur oder den Hochschulpakt mit zu finanzieren (Nordrhein-Westfalen und Hessen). Mittel wurden auch zur Verbesserung der Qualität in der Lehre oder zur Förderung der Fachhochschulen eingesetzt.
Mit Beschluss vom 4. November 2015 hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung gebeten, ihn jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres darüber zu unterrichten, wie die Länder die Mittel eingesetzt haben, die darauf zurückzuführen sind, dass der Bund sie seitdem Jahr 2015 von den Ausgaben für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entlastet hat.