BMBF: Überbrückungshilfe für Studierende wird verlängert

(Geschätzte Lesezeit: 2 - 3 Minuten)
Artikel-Bild

Studierende in pandemiebedingten Notlagen können Zuschuss auch für September bei den Studierendenwerken beantragen

Die Überbrückungshilfe für Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, wird verlängert. Betroffene Studierende können die Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auch im September bei ihrem Studenten- oder Studierendenwerk beantragen.

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

»Viele Menschen in Deutschland leiden unter den direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie. Dazu zählen auch viele Studierende, die pandemiebedingt vor finanziellen Engpässen stehen – zum Beispiel, weil ihre Nebenjobs wegen der Pandemie gekündigt wurden oder weil ihre Eltern sie nicht mehr in gleichem Maße wie bisher unterstützen können.

Um Härten für Studierende abzufedern, haben wir ein umfassendes Paket geschnürt, zu dem neben Anpassungen im BAföG auch eine Überbrückungshilfe mit zwei Sicherungsnetzen bestehend aus dem KfW-Studienkredit und Zuschüssen zählt.

Der langbewährte KfW-Studienkredit ist das größte Sicherungsnetz – er bietet stabile und rasche Unterstützung mit bis zu 650,00 Euro im Monat. Er ist seit Mai bis Ende März 2021 für alle zinslos gestellt. Seit Juni kann er auch von ausländischen Studierenden beantragt werden, denen er bislang nicht offenstand. Viele Studierende haben dieses Angebot genutzt. Bis Mitte August haben rund 10.000 deutsche und mehr als 15.000 ausländische Studierende den KfW-Studienkredit beantragt.

Das zweite Sicherungsnetz für nachweislich besonders bedürftige Studierende, die infolge der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Not sind, haben wir im Juni gemeinsam mit den Studenten- und Studierendenwerken aufgespannt. Allen Beteiligten in den Studierendenwerken vor Ort und ihrem Dachverband in Berlin bin ich für ihren großen Einsatz dankbar. Das gilt ganz besonders für die über 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Studierendenwerken vor Ort, dank derer die Zuschüsse rasch an die Betroffenen ausgezahlt werden. Es ist gelungen, innerhalb kurzer Zeit ein neues Antragssystem zu schaffen, viele Anträge bearbeitet, wo nötig Nachfragen gestellt und dann entschieden zu haben. Dieses große Engagement für die Studierenden in unserem Land verdient Dank und Anerkennung.

Ursprünglich war die Überbrückungshilfe als Zuschuss für die Monate Juni, Juli und August vorgesehen. Wir haben jetzt in Absprache mit dem Deutschen Studentenwerk und den Studierendenwerken vor Ort entschieden, die Überbrückungshilfe um einen weiteren Monat zu verlängern. Betroffene Studierende können den Zuschuss auch für den September bei ihrem Studierendenwerk vor Ort online beantragen.

Von Beginn der Pandemie an war mir wichtig, dass die Folgen dieser Ausnahmesituation für unsere Gesellschaft Studierende nicht in die Aufgabe ihres Studiums treiben sollen. Deshalb haben wir mit einem einmaligen Unterstützungspaket reagiert. Und deshalb habe ich jetzt die Überbrückungshilfe verlängert, weil das Sommersemester an vielen Hochschulen noch läuft und Prüfungen nachgeholt werden. Mir ist es wichtig, dass die Studierenden in pandemiebedingten Notlagen sich auf ihre Prüfungen konzentrieren können«.

QUELLE: BMBF

Hintergrund
Fast 100.000 Anträge auf die Überbrückungshilfe als Zuschuss waren bisher erfolgreich (Stand: 19.08.2020: rd. 94.500) Die Studierenden konnten durchschnittlich mit 429 Euro unterstützt werden.

 

 

Anhörung zum AFBG: Experten für die Förderung beruflicher Weiterbildung
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), der insbesondere der Stärkung der beruflichen Weiterbildung und Fachkräftesicherung dienen soll, ist bei einer öffentlichen...
BAföG-Grundpauschale im Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 mit dem Grundgesetz vereinbar
Beschluss vom 23. September 2024 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in der von Oktober 2014 bis Februar 2015...
Bundesrat kritisiert geplante AFBG-Novellierung
Kritik am AFBG-Gesetzentwurf: Teilzeitfortbildungen nicht ausreichend gefördert Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2024 den Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) grundsätzlich begrüßt, aber auch...

.