Gemeinsame Erklärung zur Situation an den Hochschulen
Die Hochschulen starten mit dem Sommersemester 2021 in das dritte Online-Semester. Bund und Länder würdigen den Einsatz des Lehr- und Verwaltungspersonals in den Hochschulen bei der Aufrechterhaltung des digitalen Lehrangebots. Dies gilt auch für das große Engagement der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Forschung. Besonders anzuerkennen ist die Flexibilität der Studierenden, die sich in einem wichtigen Abschnitt ihres Lebens auf neue Formen des Lernens eingestellt haben und dabei gleichzeitig auf das studentische Leben verzichten müssen.
BAföG-Geförderte wurden und werden durch Verlängerung der Regelstudienzeiten oder des Bezugszeitraum für BAföG in der Corona-Pandemie unterstützt. Die finanzielle Unterstützung für Studierende im BAföG und durch die Überbrückungshilfen ist weiterhin gewährleistet.
Im digitalen Sommersemester 2021 können Prüfungen und bestimmte Lehrangebote (insbesondere Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte, die besonders ausgestattete Räumlichkeiten oder Lernumgebungen voraussetzen) weiterhin inzidenzabhängig mit strengen Hygienekonzepten einschließlich Testkonzepten in Präsenz stattfinden.
Gemäß Coronavirus-Impfverordnung fallen Personen, die an Schulen einschließlich Hochschulen tätig sind, unter die Gruppe 3 (erhöhte Priorität).
Bund und Länder sind sich einig, dass Studieren, Lehren und Forschen mehr Präsenz erfordern, eine Intensivierung von Kontakten jedoch verantwortungsvoll und mit Blick auf das Infektionsgeschehen gestaltet werden muss. Dabei sollten Studierende in der frühen und in der abschließenden Phase ihres Studiums besonders im Mittelpunkt stehen. Tests können die Hygienekonzepte, unter denen jetzt bereits gearbeitet wird, ergänzen.
Bund und Länder sind sich einig, dass für die Studierenden sowohl in der aktuellen pandemischen Lage als auch bei künftig sinkendem und niedrigem Infektionsgeschehen so viel Normalität wie jeweils machbar ermöglicht werden soll.
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