50 Jahre BAföG
Zahl der Geförderten 2020 um 27 % niedriger als 1991; tiefster Stand seit der Deutschen Vereinigung bei Schülerinnen und Schülern * Ein Drittel der Studierenden lebte zuletzt überwiegend von eigener Erwerbstätigkeit
Seit der Deutschen Vereinigung haben fast 23 Millionen Schülerinnen, Schüler und Studierende eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ging die Zahl der geförderten Personen nach einem Höchststand im Jahr 2012 in den vergangenen Jahren zurück: Mit 639.000 wurden im vergangenen Jahr gut ein Viertel (27 %) weniger gefördert als nach der Deutschen Vereinigung im Jahr 1991 (873.000). Die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler lag mit 174.000 auf dem niedrigsten Stand der vergangenen 30 Jahre – ein Minus von 35 % gegenüber 1991. Die Zahl der geförderten Studierenden ging in demselben Zeitraum um 23 % zurück.
Dass weniger Menschen eine Förderung erhalten haben, lässt sich nicht durch niedrigere Schüler- oder Studierendenzahlen erklären. Tatsächlich stieg die Zahl der Studierenden binnen 30 Jahren um knapp 71 %: Von 1,7 Millionen Studierenden im Wintersemester 1990/1991 auf 2,9 Millionen im Wintersemester 2020/2021. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen nahm im selben Zeitraum um 6 % leicht ab: von 11,6 Millionen im Schuljahr 91/92 auf 10,9 Millionen im Schuljahr 2019/20. Im Absinken der Zahl der Geförderten spiegelt sich unter anderem ein veränderter Kreis von Anspruchsberechtigten wieder. Dies würde auch den markanten Anstieg von Vollgeförderten erklären.
Anteil der Vollgeförderten seit 1991 deutlich gestiegen
Trotz niedrigeren Gefördertenzahlen sind die Ausgaben für BAföG-Leistungen gestiegen: um 44 % gegenüber 1991 auf zuletzt knapp 2,9 Milliarden Euro im Jahr 2020. Ein Grund dafür ist der wachsende Anteil jener Geförderten, die Anspruch auf den maximalen Förderbetrag haben. Machten sie 1991 noch 38 % aus, waren es im vergangenen Jahr 51 %. Im selben Zeitraum stieg der durchschnittliche monatliche Förderungsbetrag um 104 %: Erhielten BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger 1991 noch 273 Euro monatlich, waren es 2020 mit 556 Euro mehr als doppelt so viel – ein Höchststand. Die Höhe des Förderbetrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa vom eigenen Einkommen sowie dem der Eltern, der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts) oder der Ausbildungsstätte (weiterführende Schule, berufliche Schule oder Hochschule). Die Höhe der Bedarfssätze lag im Jahr 2020 zwischen 694 Euro für Schülerinnen und Schüler und 861 Euro für Studierende an Hochschulen.
Mehr als 36 Millionen Empfängerinnen und Empfänger
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wurde am 1. September 1971 eingeführt, um jene jungen Menschen in Ausbildung zu unterstützen, deren Eltern nicht in der Lage sind, eine schulische Berufsausbildung oder ein Studium zu finanzieren. Seit Beginn der Erhebung im Jahr 1975 wurden bisher gut 36 Millionen Personen durch das BAföG gefördert, davon waren knapp zwei Drittel Studierende. Die gesamte Fördersumme belief sich bis einschließlich 2020 auf 89,7 Milliarden Euro. Das BAföG wurde insgesamt 26-mal geändert, allein 13-mal seit der Deutschen Vereinigung. Dadurch hat sich nicht nur der Kreis der Förderberechtigten immer wieder verändert, auch die Bedarfssätze wurden angepasst. Nach § 35 BAföG müssen die Bedarfssätze und Freibeträge alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls neu festgesetzt werden. Eine Erhöhung der durchschnittlichen Förderbeträge war die Folge. 1975 wurden den Geförderten im Schnitt noch umgerechnet 167 Euro monatlich ausgezahlt.
Anteil der Arbeiterkinder zuletzt verhältnismäßig hoch
Ziel des BAföG ist es, Bildungsteilhabe unabhängig vom Bildungsgrad der Eltern zu ermöglichen. Betrachtet man beispielsweise den beruflichen Status des Vaters, der gerade in früheren Jahrzehnten häufiger berufstätig war als die Mutter, ergibt sich folgendes Bild: Im Jahr 1980 gaben 42 % Geförderten, deren Vater berufstätig war, an, dieser sei als Arbeiter tätig. Das war die mit Abstand größte Gruppe, gefolgt von denjenigen, deren Vater sich im Angestelltenverhältnis befand (23 %). Über die Jahrzehnte haben sich die Anteile etwas verschoben: Im vergangenen Jahr war bei 38 % der Geförderten mit berufstätigem Vater dieser als Arbeiter beschäftigt; etwas mehr (40 %) gaben an, ihr Vater sei Angestellter. Der Anteil der Selbstständigen blieb nahezu unverändert. Diese Entwicklung spiegelt den gesamtgesellschaftlichen Wandel nur teilweise wider: 1980 gab noch rund die Hälfte (49 %) aller berufstätigen Männer an, als Arbeiter tätig zu sein (Angestellte: 28 %). Im Jahr 2019 waren es nur noch 26 % (Angestellte: 54 %).
Frauenanteil deutlich gestiegen
Erklärtes Ziel des BAföG war es auch, die Chancengleichheit der Bildungsteilhabe bei Mädchen und jungen Frauen zu erhöhen. Im Jahr 1980, als erstmals das Geschlecht der Geförderten ausgewiesen wurde, war fast die Hälfte (48 %) der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger weiblich. Der Frauenanteil ist seither weiter gestiegen: auf 55 % im Jahr 2000 und 58 % im vergangenen Jahr.
Ein Drittel der Studierenden bestritt Lebensunterhalt 2019 überwiegend aus Erwerbstätigkeit
Ein Großteil der Studierenden bestreitet seinen überwiegenden Lebensunterhalt nicht mit der BAföG-Förderung, sondern mit der Unterstützung von Angehörigen sowie aus eigener Erwerbstätigkeit - daran hat sich in den drei Jahrzenten seit der Deutschen Vereinigung nichts geändert. Allerdings haben sich die Anteile deutlich verschoben, besonders die eigene Erwerbstätigkeit hat über die Jahre deutlich an Bedeutung gewonnen: Bestritten im Jahr 1991 nur etwas mehr als 11 % der Studierenden ihren Lebensunterhalt mit eigener Arbeit, war es 2019 bereits ein Drittel (knapp 33 %). Im selben Zeitraum ging der Anteil derer, die von Angehörigen, beispielsweise den Eltern, unterstützt wurden, zurück: von knapp 63 % auf zuletzt gut 53 %.
Nur etwa ein Siebtel der Studierenden (knapp 14 %) war für den Lebensunterhalt zuletzt überwiegend auf andere Quellen angewiesen, zu denen das BAföG, aber auch andere Leistungen oder eigenes Vermögen zählen. 1991 traf dieses noch auf gut ein Viertel der Studierenden (knapp 26 %) zu.
In welchem Umfang Studierende auf die finanzielle Unterstützung der Familie setzen können, hängt vielfach auch vom Bildungshintergrund der Eltern ab. Betrachtet man beispielsweise Studierende, die mit mindestens einem Elternteil unter einem Dach leben, zeigen sich für das Jahr 2019 diesbezüglich deutliche Unterschiede. Hatte mindestens ein Elternteil einen akademischen Abschluss, lebten 81 % der Studierenden überwiegend von der Unterstützung der Eltern, 15 % von eigener Erwerbstätigkeit und 4 % waren auf andere Quellen angewiesen – darunter das BAföG. Hatte kein Elternteil einen akademischen Abschluss, verschieben sich die Anteile: In dieser Gruppe lebten nur 68 % der Studierenden überwiegend von der Unterstützung der Eltern, 23 % von eigener Erwerbstätigkeit und 9 % nutzten andere Quellen wie BAföG-Leistungen.
Methodischer Hinweis
Daten zum Förderbeitrag von Schüler*innen und Studierenden werden erst seit 1977 getrennt ausgewiesen.
Die Daten zum Lebensunterhalt von Studierenden entstammen dem Mikrozensus. Dieser erfasst BAföG-Leistungen nicht in einer separaten Kategorie, sondern als Teil einer Residualkategorie »Sonstige Unterstützungen«.
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