Präsenzlehre an deutschen Hochschulen im Wintersemester 2021/22
Mit einer möglichst hohen Impfquote und fortlaufenden Testungen kann im Wintersemester 2021/2022 »für den Lehr- und Forschungsbetrieb an den Hochschulen so viel Normalität wie jeweils machbar ermöglicht werden«.
Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP. Die Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK) habe bereits am 6. August erklärt, dass man die Präsenzlehre wieder zum Regelfall machen wolle.
Für die konkrete Umsetzung der jeweiligen Hygieneregelungen und die Ausgestaltung der Lehre seien weiterhin die Hochschulen verantwortlich. Prinzipiell könne der Zugang zu Präsenzveranstaltungen entsprechend der jeweiligen Schutzmaßnahmen der Länder nach dem 3G-Prinzip erfolgen. Einige Länder ermöglichten es Hochschulen von der Mindestabstandsregel abzuweichen, sollten beispielsweise die 3G-Regel und eine gleichzeitig geltende Maskenpflicht angewendet werden.
Studierende bewerten laut Antwort der Bundesregierung die Studiensituation während der Pandemie insgesamt als schwierig. Besonders die sozialen Kontakte, die Kommunikation im Studium und die Bewältigung des Lernstoffs würden als kritische Punkte genannt. 69 Prozent der Studierenden würden angeben, während der Corona-Pandemie stark gestresst zu sein. Besonders hoch sei der Wert bei Studierenden mit Beeinträchtigung (80 Prozent), bei Studierenden aus der COVID 19-Risikogruppe (75 Prozent) und bei Studierenden mit Kind (71 Prozent). Mit Blick auf die finanzielle Situation bleibt die Bundesregierung bei ihrer Absicht, die Überbrückungshilfen für Studierende zum 30. September 2021 einzustellen. Bisher seien mehr als 600.000 Anträge von insgesamt 180.000 Studierenden gestellt worden. Bis zum 1. September 2021 seien 187,4 Millionen Euro an Überbrückungshilfen zugesagt worden.
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