BAföG-Reform: Auch gegen Notlagen gewappnet

BaFöG  3

Das Bundeskabinett hat gestern das BAföG-Änderungsgesetz beschlossen

Mit dem BAföGÄndG wird eine Verordnungsermächtigung ins BAföG aufgenommen, die vorsieht, dass im Falle einer vom Bundestag zu beschließenden Notlage auch ein normalerweise von BAföG-Leistungen ausgeschlossener Personenkreis Leistungen nach dem BAföG erhalten kann.

Dies betrifft beispielsweise Studierende, die zu häufig oder zu spät die Fachrichtung ihres Studiums gewechselt haben, über die Regelstudienzeit hinaus studieren, die Altersgrenze überschritten haben, ihren Studienfortschritt nicht nachweisen konnten oder deren Eltern ein zu hohes Einkommen haben.

Zur Krisenbewältigung stehen zwei Instrumentarien zur Verfügung: Zum einen die hälftige Zuschussförderung bei Studierenden oder der Vollzuschuss bei Schülerinnen und Schülern, die den Nachweis einer individuellen Betroffenheit von der Notlage voraussetzt, etwa durch einen Jobverlust. Zum andern kann der Verordnungsgeber ohne einen solchen Nachweis die Möglichkeit zum Bezug eines zinslosen BAföG-Darlehens eröffnen.

 

 

Ähnliche Themen in dieser Kategorie

16.01.2025

Staatliche Studienfinanzierung: Ein System in der Krise Eine aktuelle Analyse des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) zeichnet ein alarmierendes Bild: Über 83 Prozent der Studierenden in Deutschland erhalten keine staatliche Förderung wie …

30.10.2024

Beschluss vom 23. September 2024 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in der von Oktober 2014 bis Februar 2015 …

05.08.2024

Im Jahr 2023 erhielten 635.600 Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, entspricht dies einem Anstieg um 5.400 Personen oder 0,9 % gegenüber dem Vorjahr. Damit ist …

14.06.2024

Bundestag verabschiedet BAFöG-Reform: Erhöhung der Förderung und Anpassungen bei Freibeträgen Ab dem Wintersemester 2024/25 erhalten Studierende höhere BAFöG-Leistungen. Der Grundbedarfssatz erhöht sich von 452 Euro auf 475 Euro. Für Studierende …

.
Oft gelesen...