BAföG-Reform: Auch gegen Notlagen gewappnet

(Geschätzte Lesezeit: 1 Minute)
BaFöG  3

Das Bundeskabinett hat gestern das BAföG-Änderungsgesetz beschlossen

Mit dem BAföGÄndG wird eine Verordnungsermächtigung ins BAföG aufgenommen, die vorsieht, dass im Falle einer vom Bundestag zu beschließenden Notlage auch ein normalerweise von BAföG-Leistungen ausgeschlossener Personenkreis Leistungen nach dem BAföG erhalten kann.

Dies betrifft beispielsweise Studierende, die zu häufig oder zu spät die Fachrichtung ihres Studiums gewechselt haben, über die Regelstudienzeit hinaus studieren, die Altersgrenze überschritten haben, ihren Studienfortschritt nicht nachweisen konnten oder deren Eltern ein zu hohes Einkommen haben.

Zur Krisenbewältigung stehen zwei Instrumentarien zur Verfügung: Zum einen die hälftige Zuschussförderung bei Studierenden oder der Vollzuschuss bei Schülerinnen und Schülern, die den Nachweis einer individuellen Betroffenheit von der Notlage voraussetzt, etwa durch einen Jobverlust. Zum andern kann der Verordnungsgeber ohne einen solchen Nachweis die Möglichkeit zum Bezug eines zinslosen BAföG-Darlehens eröffnen.

 

 

Anhörung zum AFBG: Experten für die Förderung beruflicher Weiterbildung
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), der insbesondere der Stärkung der beruflichen Weiterbildung und Fachkräftesicherung dienen soll, ist bei einer öffentlichen...
BAföG-Grundpauschale im Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 mit dem Grundgesetz vereinbar
Beschluss vom 23. September 2024 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in der von Oktober 2014 bis Februar 2015...
Bundesrat kritisiert geplante AFBG-Novellierung
Kritik am AFBG-Gesetzentwurf: Teilzeitfortbildungen nicht ausreichend gefördert Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2024 den Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) grundsätzlich begrüßt, aber auch...

.