Zahl der Studienberechtigten 2022 um 2,1 Prozent gesunken
Sonderauswertung zur Studienberechtigtenquote zeigt außerdem große Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen
Im Jahr 2022 haben rund 385.000 Schülerinnen und Schüler in Deutschland die Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife erworben.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das nach vorläufigen Ergebnissen 2,1 % weniger Studienberechtigte als im Vorjahr (-8.300). Die Abnahme der Studienberechtigten ist zum Teil demografisch bedingt: Zum 31.12.2021 sank die Zahl der Personen in der relevanten Altersgruppe (17-19 Jahre) um 0,6 % gegenüber dem Vorjahr.
In den ostdeutschen Bundesländern (mit Berlin) ist die Zahl der Studienberechtigten 2022 gegenüber 2021 um 1,4 % zurückgegangen, in Westdeutschland betrug der Rückgang 2,2 %. Lediglich in Sachsen (+1,5 %) und Baden-Württemberg (+1,2 %) gab es einen Anstieg der Studienberechtigten gegenüber dem Vorjahr.
Die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife erwarben vier Fünftel (80,0 %) der Studienberechtigten. Ein Fünftel der Studienberechtigten (20,0 %) erlangte die Fachhochschulreife. Zwei Drittel (67,2 %) der Studienberechtigten erwarben ihre Hochschul- beziehungsweise Fachhochschulreife an einer allgemeinbildenden Schule, ein Drittel (32,8 %) an einer beruflichen Schule.
Der Frauenanteil an den Studienberechtigten ist 2022 mit 54,3 % erneut leicht angestiegen; 2021 waren es noch 54,1 %. Dabei war bei den Studienberechtigten mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife der Frauenanteil mit 55,5 % höher, während bei der Fachhochschulreife der Männeranteil mit (50,5 %) leicht überwog.
Quote der Studienberechtigten bei Deutschen höher als bei Ausländerinnen und Ausländern
Nach einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes erwarben Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, bezogen auf ihren Anteil an der gleichaltrigen Bevölkerung, in den Jahren 2015 bis 2021 deutlich häufiger eine Studienberechtigung als Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Die Ergebnisse beziehen sich auf neun Bundesländer, in denen die erforderlichen Daten zur Berechnung der Studienberechtigtenquote nach der Staatsangehörigkeit vorliegen.
Die Studienberechtigtenquote gibt den Anteil der Studienberechtigten an der gleichaltrigen Bevölkerung an und wird anhand des Quotensummenverfahrens berechnet. Sie ist ein wichtiger Indikator im Hinblick auf die Herstellung gleicher Bildungschancen.
Die Quote der Studienberechtigten mit deutscher Staatsangehörigkeit lag 2021 bei 53,4 %. 2015 hatte sie noch 56,5 % betragen. Die Quote der Ausländerinnen und Ausländer, die eine Studienberechtigung erwarben, lag 2021 bei 16,0 %. Sie ging von 16,1 % im Jahr 2015 auf 14,5 % im Jahr 2019 zurück und stieg seitdem wieder an. Insgesamt ist die Quote aller Studienberechtigten, also unabhängig von der Staatsangehörigkeit, in den neun Ländern der Sonderauswertung von 50,2 % auf 48,4 % gesunken.
Höchste Studienberechtigtenquote von Ausländerinnen und Ausländern in Hamburg
In den betrachteten neun Bundesländern variiert die Studienberechtigtenquote sowohl bei deutschen als auch bei den ausländischen Staatsangehörigen relativ stark. Die höchste Studienberechtigtenquote von Deutschen erreichte 2021 Hamburg mit 65,7 %. Niedrige Studienberechtigtenquoten verzeichneten Mecklenburg-Vorpommern mit 43,0 % und Thüringen mit 45,9 %. Während im Jahr 2021 in Hamburg (22,2 %) und in Mecklenburg-Vorpommern (20,4 %) etwa ein Fünftel der gleichaltrigen ausländischen Bevölkerung eine Studienberechtigung erwarb, war es in Thüringen (10,9 %) und Bayern (12,5 %) nur gut rund jede oder jeder Neunte beziehungsweise Achte.
Methodische Hinweise
Die Daten zu Studienberechtigten nach Staatsangehörigkeit und Alter werden nicht in allen Bundesländern erhoben. Die Darstellung bezieht sich demnach nur auf Bundesländer, für die entsprechende Daten vorliegen. Dies sind Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Ergebnisse der ausländischen Studienberechtigten beziehen sich auf Absolventinnen und Absolventen, die eine oder mehrere ausländische und keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Daten lassen für das Jahr 2021 Aussagen zu knapp 75 % der Absolventinnen und Absolventen in Deutschland zu, die in diesem Jahr die Studienberechtigung erworben haben.
Die Studienberechtigtenquote wird nach dem sogenannten Quotensummenverfahren auf Basis der Schulstatistik des Berichtsjahres und der Bevölkerungsstatistik zum Stand 31. Dezember desselben Jahres berechnet. Für jeden einzelnen Altersjahrgang der Bevölkerung wird der Anteil der aktuellen Absolventinnen und Absolventen mit allgemeiner und fachgebundener Hochschulreife oder Fachhochschulreife ermittelt. Anschließend werden diese Anteile zu einer Summe aufaddiert. Die Angaben beinhalten keine externen Absolventinnen und Absolventen, also Schülerinnen und Schüler von nichtstaatlichen Ersatzschulen, die einen Abschluss über eine Externenprüfung an einer öffentlichen Schule erhalten haben.