Studierende können die Energiepreispauschale beantragen

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Ab heute, 15. März 2023, können Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler die Energiepreispauschale beantragen.

Dies geht aus einer Mitteilung der Bundesregierung hervor.

Bereits in der neunten Kalenderwoche sei eine Pilotphase angelaufen, in der das Antragsverfahren mit ausgewählten Ausbildungsstätten getestet worden sei. Die 200-Euro-Einmalzahlung könne über eine eigens entwickelte Onlineplattform beantragt werden. Hierfür seien die von der Ausbildungsstätte versandten Zugangsdaten sowie ein BundID-Konto erforderlich.

Am 21. Dezember 2022 trat das »Studierenden-Energiepreispauschalengesetz« in Kraft. Ziel sei es, Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler mit einer Einmalzahlung bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu entlasten. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten hätten nun 6,5 Monate Zeit, das Geld zu beantragen.


  VERWEISE  

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