Anteil der Studierenden an privaten Hochschulen auf 12 Prozent gestiegen

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Private Hochschulen werden in Deutschland immer beliebter: Im Wintersemester 2021/22 war gut jede oder jeder zehnte Studierende an einer privaten Hochschule eingeschrieben.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes besuchten knapp 342.600 Studierende private Hochschulen. Das waren nahezu zwölf Mal so viele wie im Wintersemester 2001/02, als noch knapp 29.400 Studierende an privaten Hochschulen studierten.

Im selben Zeitraum stieg die Gesamtzahl der Studierenden an allen Hochschulen nur um 57,5 % von knapp 1,9 auf 2,9 Millionen. Dadurch hat sich der Anteil der an privaten Hochschulen Studierenden an den Studierenden insgesamt fast verzehnfacht: Von 1,6 % im Wintersemester 2001/02 auf 11,6 % im Wintersemester 2021/22.

Gefragt sind vor allem die privaten Fachhochschulen (FH): Gut 9 von 10 Studierenden (90,5 %) an privaten Hochschulen waren im Wintersemester 2021/22 an einer privaten FH eingeschrieben. Von den Studierenden insgesamt studierte nur jeder und jede Dritte (37 %) an Fachhochschulen.

Mehr als doppelt so viele private Hochschulen wie vor 20 Jahren

Das Angebot an privaten Hochschulen nimmt seit Jahren zu. So hat sich die Zahl der privaten Hochschulen binnen 20 Jahren von 49 im Wintersemester 2001/02 auf 114 im Wintersemester 2021/22 mehr als verdoppelt. Zu diesem Zeitpunkt war gut jede vierte Hochschule (27 %) eine private. 20 Jahre zuvor war es noch jede siebte (13,7 %) gewesen.

Mehr Studierende pro Lehrkraft als an öffentlichen Hochschulen

Das Betreuungsverhältnis ist an privaten Hochschulen rein rechnerisch ungünstiger als an öffentlichen Hochschulen. So betreute eine Lehrkraft im Wintersemester 2021/22 an privaten Hochschulen im Schnitt 36,4 Studierende, an öffentlichen Hochschulen dagegen nur 14,6 Studierende. Diese Relationen sind allerdings stark von der besuchten Hochschulart und der belegten Fächergruppe abhängig, da das wissenschaftliche und künstlerische Personal neben der Lehre in unterschiedlichem Umfang forscht.

Die meisten der Studierenden an privaten Hochschulen waren im Wintersemester 2021/22 in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften eingeschrieben (69,5 %), gefolgt von Ingenieurswissenschaften (13,2 %) und Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften (11,0 %). In der am häufigsten gewählten Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften war die Betreuungsrelation an privaten Fachhochschulen mit durchschnittlich 53,4 Studierenden je Lehrkraft doppelt so hoch wie an öffentlichen Fachhochschulen, wo 25,7 Studierende auf eine Lehrkraft kamen.

Knapp ein Zehntel der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen besuchten Privatschulen

Im Schulbereich ist der Trend zur Privatisierung ebenfalls ungebrochen. Die Zahl der privaten allgemeinbildenden Schulen ist von 2.522 im Schuljahr 2002/03 um 50,0 % auf 3.784 im Schuljahr 2022/23 gestiegen. Im selben Zeitraum verringerte sich die Zahl der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen um 24,0 % von 38.022 im Schuljahr 2002/03 auf 28.882 im Schuljahr 2022/23. Dabei wurden knapp 2.100 öffentliche Grundschulen geschlossen oder zusammengelegt.

Dementsprechend nahm der Anteil der Privatschülerinnen und -schüler erheblich zu: Im Schuljahr 2022/23 ging knapp ein Zehntel (9,2 %) der Kinder und Jugendlichen, welche allgemeinbildende Schulen besuchten, auf Privatschulen. Insgesamt waren das rund 797.600 von insgesamt knapp 8,7 Millionen Schülerinnen und Schülern. 20 Jahre zuvor hatten noch 6,0 % aller Schülerinnen und Schüler eine Privatschule besucht: Von insgesamt 9,78 Millionen Schülerinnen und Schülern waren das 590.400.

Wie stark Privatschulen genutzt werden, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Am höchsten war der Anteil von Privatschülerinnen und -schülern in Mecklenburg-Vorpommern: Im Schuljahr 2022/23 gingen 12,3 % der Kinder und Jugendlichen, welche dort allgemeinbildende Schulen besuchten, auf Privatschulen. Auch in Sachsen (11,5 %) und Bayern (11,2 %) war der Anteil der Privatschülerinnen und -schüler vergleichsweise hoch. Am niedrigsten war er in Schleswig-Holstein mit rund 5,6 %.

Eltern bezahlten im Schnitt 2.030 Euro pro Jahr für einen Privatschulplatz

Je höher die Bedeutung von Bildung eingeschätzt wird, desto mehr Wert legen Eltern auf eine individuelle Förderung ihrer Kinder. Demenentsprechend sind sie auch bereit, dafür zu bezahlen. Für knapp 600.000 Kinder wurde in der Lohn- und Einkommensteuer 2019 Schulgeld geltend gemacht. Im Durchschnitt zahlten deren Eltern 2.030 Euro jährlich für einen kostenpflichtigen Privatschulplatz ihrer Kinder. Für ein knappes Drittel dieser Kinder (29,7 %) kostete der Schulplatz 2.000 Euro und mehr im Jahr. Für einen Großteil (58,8 %) dieser Kinder kostete der Platz weniger als 1.500 Euro an Schulgebühren und für ein knappes Viertel (22,8 %) weniger als 500 Euro im Jahr.

Am höchsten war das steuerlich geltend gemachte Schulgeld je Kind in Hessen mit durchschnittlich 3.320 Euro, am niedrigsten in Sachsen mit 1.210 Euro. Auf Kreisebene wurde das höchste durchschnittliche Schulgeld im Rhein-Kreis Neuss gezahlt (7.690 Euro), gefolgt von Düsseldorf (7.090 Euro) und dem Hochtaunuskreis (6 840 Euro).

Die großen regionalen Unterschiede sind unter anderem auf landesrechtliche Besonderheiten zurückzuführen, da die Regelungen zur Schulgeldpraxis in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen. So erhalten beispielsweise Privatschulen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nur dann staatliche Zuschüsse, wenn sie kein Schulgeld erheben. Daher verzichten viele Privatschulen in diesen Ländern auf Gebühren. Bei denen, die es dennoch tun, sind sie verhältnismäßig hoch. In den Kreisen dieser Bundesländer waren dementsprechend die Anteile der Kinder mit steuerlich geltend gemachtem Schulgeld an der gleichaltrigen Bevölkerung eher gering: Im Rhein-Kreis Neuss lag er bei 1,5 % aller dort lebenden Kinder.

Methodische Hinweise
Alle Angaben zum Schulgeld beziehen sich ausschließlich auf die Schülerinnen und Schüler zwischen 6 und 23 Jahren, die eine kostenpflichtige Privatschule besuchten und deren Eltern das Schulgeld in der Steuererklärung des Jahres 2019 angegeben haben. Nicht berücksichtigt sind Schülerinnen und Schüler, die kostenfreie Privatschulen besuchen, die aus bestimmten Gründen vom Schulgeld befreit waren oder deren Eltern das Schulgeld steuerlich nicht geltend gemacht haben.


  VERWEISE  
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