Bundesregierung legt 23. BAföG-Bericht vor

(Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten)
BaFöG  3

Die Zahl der BAföG-geförderten Studierenden ist von 2021 bis 2022 um rund 4,4 Prozent gestiegen.

Dies geht aus dem BAföG-Bericht hervor, den die Bundesregierung gestern verabschiedet hat.

Der 23. Bericht der Bundesregierung nach § 35 BAföG umfasst die Jahre 2021 bis 2022. Er dient der Überprüfung von Bedarfssätzen, Frei- und Höchstbeträgen.

Dabei ist laut BAföG-Gesetz »der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten sowie der finanzwirtschaftlichen Entwicklung« Rechnung zu tragen.

Mit dem 26. und 27. BAföG-Änderungsgesetz wurden die Förderungssätze und Freibeträge deutlich erhöht. Danach erhöhten sich die Gesamtausgaben des Bundes für das BAföG bereits im Jahr 2020 wieder auf fast 2,9 Milliarden Euro. Im Jahr 2022 überstiegen die Gesamtausgaben erstmals seit 2015 wieder 3 Milliarden Euro.

Ein Vergleich der längerfristigen Entwicklung der Bedarfssätze und der Lebenshaltungskosten belegt: Die Bedarfssätze sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Studierende seit 2001 sind stärker gestiegen als die Verbraucherpreise.

Mit der BAföG-Reform 2022 stieg der Förderhöchstbetrag um rund 8,5 Prozent von 861 auf 934 Euro. Darin enthalten ist der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende, der um elf Prozent auf 360 Euro angehoben wurde. Der Kinderzuschlag für eigene Kinder bis 14 Jahre wurde von 150 Euro auf 160 Euro angehoben.

Hintergrund
Den BAföG-Bericht legt die Bundesregierung in der Regel alle zwei Jahre vor.


Anhörung zum AFBG: Experten für die Förderung beruflicher Weiterbildung
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), der insbesondere der Stärkung der beruflichen Weiterbildung und Fachkräftesicherung dienen soll, ist bei einer öffentlichen...
BAföG-Grundpauschale im Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 mit dem Grundgesetz vereinbar
Beschluss vom 23. September 2024 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in der von Oktober 2014 bis Februar 2015...
Bundesrat kritisiert geplante AFBG-Novellierung
Kritik am AFBG-Gesetzentwurf: Teilzeitfortbildungen nicht ausreichend gefördert Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2024 den Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) grundsätzlich begrüßt, aber auch...

  • Empfehlung(en) zum Artikel:
    Bundesregierung legt 22. BAföG-Bericht vor
    Die Zahl der BAföG-geförderten Studierenden ist von 2016 bis 2020 insgesamt zurückgegangen. Dies geht aus dem 22. BAföG-Bericht hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat. ...
    BAföG-Bericht verdeutlicht Notwendigkeit von klaren Reformen
    KfW-Studienkredit wird länger zinsfrei gestellt Das Bundeskabinett hat am 22.12.2021 den 22. BAföG-Bericht verabschiedet. Er wurde noch von der alten Bundesregierung erarbeitet. Im Berichtszeitra...

 

 

Die fünf meistgelesenen Artikel der letzten 30 Tage in dieser Kategorie.

 

.