Fragen zur Visa-Erteilung für Wissenschaftler*innen und Studierende aus Drittstaaten

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3 Hände vor deutscher Flagge

Die Gruppe der Linken im Deutschen Bundestag hatte an die Bundesregierung eine Kleine Anfrage zu folgenden Punkten gerichtet:


1. Wie lange müssen die Akademikerinnen und Akademiker aus Drittstaaten derzeit durchschnittlich für eine Visa-Erteilung für die Einreise nach Deutschland warten (bitte nach Staatszugehörigkeit ordnen)?

2. Hat die Bundesregierung Zahlen oder Schätzungen darüber, wie viele Akademikerinnen und Akademiker aus Drittstaaten aufgrund der schleppenden Visa-Verfahren zur Einreise nach Deutschland ihre Tätigkeit bzw. Studium nicht rechtzeitig anfangen können oder sich letztlich gegen eine Einreise entscheiden (wenn möglich, Zahlen zu Antragsverfahren, Einreisen der letzten zehn Jahre nach Staatszugehörigkeit auflisten)?

3. Wie viele Visa-Erteilungen strebt die Bundesregierung für Akademikerinnen und Akademiker aus Drittstaaten, die im deutschen Wissenschaftssystem arbeiten, forschen oder studieren wollen, an?

4. Plant die Bundesregierung, die derzeit verzögerte Visa-Erteilung so zu verbessern, sodass für die Akademikerinnen und Akademiker die Einreise nach Deutschland reibungslos und ohne Zeitverluste für Studium oder die Beschäftigung im Wissenschaftsbetrieb funktionieren, und wenn ja, wann, und welche Zielvorgabe hat sich die Bundesregierung ggf. hier gesetzt?

5. Welchen Stellenbedarf sieht die Bundesregierung, um die Visaantragsverfahren in einem für sie zufriedenstellenden Zeitraum verwirklichen zu können, wie viele Stellen sind derzeit unbesetzt, wie viele sind ausgeschrieben?

6. Welche Unterstützungsangebote bietet die Bundesregierung bei der Suche nach geeignetem Wohnraum?

7. Plant die Bundesregierung, ein Programm aufzulegen, welches Wohnheime speziell für international Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schafft, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

8. Wie wird die Bundesregierung ihre Forderungen bzw. Maßnahmen in ihrem Antrag »Eine interessen- und wertegeleitete Internationalisierung von Wissenschaft und Hochschulbildung« auf Bundestagsdrucksache 20/9312 konkret finanziell untersetzen (bitte nach Einzelmaßnahmen und Zeitrahmen auflisten)?

Wir geben nachstehend die Antworten und Anmerkungen der Bundesregierung als Zusammenfassung wieder:

zu 1. Dauer der Visa-Erteilung
Die Bundesregierung erklärte, dass es keine systematische statistische Erfassung der Wartezeiten gibt und somit keine konkreten Angaben zu durchschnittlichen Wartezeiten gemacht werden können. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach lokalen Umständen und Mitwirkung der Antragstellenden.

zu 2. Auswirkungen der Verzögerungen
Es liegen der Bundesregierung keine konkreten Daten darüber vor, wie viele Akademikerinnen und Akademiker ihre Tätigkeit oder ihr Studium aufgrund der Verzögerungen nicht rechtzeitig beginnen können oder sich gegen eine Einreise entscheiden.

zu 3. Förderung der Einreise
Die Bundesregierung betont ihr großes Interesse an der Einreise qualifizierter Akademikerinnen und Akademiker und strebt kontinuierliche Verbesserungen zur Erleichterung ihrer Mobilität an, ohne jedoch eine feste Quote für Visa-Erteilungen festzulegen.

zu 4. Verbesserung der Visa-Erteilungsprozesse
Ab dem 1. Juni 2024 wird das Visumverfahren durch die Anpassung des § 31 der Aufenthaltsverordnung deutlich entbürokratisiert und beschleunigt, was insbesondere Studierenden zugutekommen soll. Weiterhin wird das nationale Visumverfahren bis zum 1. Januar 2025 vollständig digitalisiert.

zu 5. Stellenbedarf bei den Visastellen
Es gibt derzeit 53 unbesetzte von 543 Dienstposten an den Auslandsvertretungen im Visabereich, und es wird darauf hingewiesen, dass die Besetzung dieser Stellen Priorität hat.

zu 6. Unterstützung bei der Wohnungssuche
Die Bundesregierung bietet verschiedene Hilfen, darunter eine Broschüre »Auf Wohnungssuche in Deutschland« sowie spezielle Webseiten von Organisationen wie dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und der Alexander von Humboldt-Stiftung.

zu 7. Wohnraum für internationale Studierende und Wissenschaftler
Es gibt kein spezielles Bundesprogramm für Wohnheime für internationale Studierende und Wissenschaftler. Jedoch fördert das Sonderprogramm »Junges Wohnen« die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende mit einem Budget von 500 Mio. Euro jährlich für 2024 und 2025.

Zu 8. Finanzierung der Internationalisierung von Wissenschaft und Hochschulbildung
Die Bundesregierung hat ihre finanzielle Unterstützung für die internationale Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung kontinuierlich erhöht, kann jedoch derzeit keine spezifischen Haushaltszahlen für das Jahr 2025 nennen, da der Haushaltsprozess noch nicht abgeschlossen ist.


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