Bundestagsausschuss stimmt 29. Gesetz zur Änderung des BAföG zu
Änderungen im BAföG-Gesetz sollen zu mehr Flexibilität führen
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat am Mittwoch, 12. Juni 2024, dem Gesetzentwurf zur 29. Änderung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) zugestimmt.
Dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf stimmten nach Änderungen im Ausschuss die Vertreter von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu, die AfD enthielt sich. Die CDU/CSU-Fraktion sowie die Gruppen Die Linke und BSW stimmten dagegen. Die abschließende Beratung im Bundestag ist für Donnerstag vorgesehen.
Kernpunkte des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf sieht mehr Flexibilität für Auszubildende vor. Ein zentrales Element ist die Einführung eines Flexibilitätssemesters, das eine Förderung um ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus ermöglicht. Darüber hinaus wird für Studierende aus einkommensschwachen Haushalten ein Studienstartgeld in Höhe von 1.000 Euro eingeführt. Damit soll Erstsemestern die Anschaffung von Laptops oder Lernmaterialien erleichtert werden.
Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen
Die Koalitionsfraktionen haben unter anderem eine Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge um rund fünf Prozent sowie eine Anhebung der Wohnkostenpauschale um 20 Euro beschlossen. Eine ursprünglich geplante Erhöhung der Darlehensbeiträge wurde gestrichen.
Reaktionen der Fraktionen/Gruppen
Lina Seitzl (SPD) begrüßte die geplanten Änderungen und betonte, dass die Erhöhung der Wohnpauschale um insgesamt 75 Euro in dieser Legislaturperiode das BAföG gerechter und krisenfester mache.
Katrin Staffler (CDU) kritisierte, dass die Erhöhung der Wohnpauschale angesichts der Inflation und der Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt unzureichend sei. Die Reform bleibe weit hinter den Erwartungen zurück.
Auch Götz Frömming (AfD) zeigte sich enttäuscht und forderte höhere Bedarfssätze. Die Ausweitung des BAföG auf Asylbewerber und geduldete Ausländer kritisierte er als problematisch.
Laura Kraft (Bündnis 90/Die Grünen) lobte die Anpassungen als großen Fortschritt und hob hervor, dass durch die Erhöhung der Freibeträge nun mehr junge Menschen BAföG-berechtigt seien.
Ria Schröder (FDP) zeigte sich zufrieden und betonte die Bedeutung eines digitalen BAföGs. Sie forderte jedoch mehr Evaluation und Wissenschaftlichkeit für zukünftige Reformen.
Nicole Gohlke (Die Linke) kritisierte das BAföG scharf und forderte eine umfassende Strukturreform. Sie bemängelte, dass die Studierenden bei der Novellierung vernachlässigt würden.
Ali Al-Dailami (BSW) forderte realistische Bedarfssätze, die das Existenzminimum der Studierenden sichern. Die geplante Erhöhung um fünf Prozent bezeichnete er angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten als unzureichend.
Redaktioneller Nachtrag
Am 13. Juni 2024 hat der Deutsche Bundestag das 29. Gesetz zur Änderung des BAFöG in abschließender Lesung angenommen.
VERWEISE
- Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) ...
- siehe auch Dieter Dohmen zur BAFöG-Reform: »Es bräuchte mehr als 1.000 Euro« (taz) ...
- siehe auch GEW: »Nach der Reform ist vor der Reform« ...
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