HRK und KMK: Erklärung zur Europäischen Studienreform

KMK und HRK verweisen auf die beeindruckenden Reformanstrengungen der Hochschulen, dank derer der Bologna-Prozess inzwischen in Deutschland nahezu flächendeckend umgesetzt ist. Auf Kritik von Studierenden und Lehrenden hatten die Länder 2009/2010 mit einer Überarbeitung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge reagiert, die vor allem auf eine Verbesserung der Studierbarkeit der Studiengänge und der Qualität der Lehre sowie auf eine stärkere Förderung der Mobilität abzielte.
Für die weitere Entwicklung benennen die beiden Konferenzen mehrere, ihrer gemeinsamen Auffassung nach sinnvolle Schritte.
- Zur weiteren Steigerung der Mobilität werden die Hochschulen aufgefordert, die Anerkennungsverfahren nach den Grundsätzen der Lissabon-Konvention und auf Grundlage eines breiten Kompetenzverständnisses in der Praxis transparenter zu gestalten und zu standardisieren, sofern sie dies nicht bereits getan haben.
- KMK und HRK sprechen sich nachdrücklich dafür aus, das bestehende Kapazitätsrecht weiterzuentwickeln. Ziel soll es sein, den Hochschulen mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Studienverläufen zu ermöglichen und den Mehraufwand für qualifizierte Lehre angesichts einer zunehmend heterogenen Studierendenschaft zu berücksichtigen.
- KMK und HRK begrüßen es ausdrücklich, dass die Systemakkreditierung von immer mehr Hochschulen angewandt wird. Bisherige und internationale Erfahrungen sollen in ihre Weiterentwicklung einfließen. Allerdings müsse auch die Programmakkreditierung als Möglichkeit erhalten bleiben. Diese sollte ihrer Aufgabe als Instrument der Reakkreditierung besser als bisher gerecht werden und stärker der gewachsenen Hochschulautonomie Rechnung tragen.
- Die ländergemeinsamen Strukturvorgaben sowie die Akkreditierung haben unter Wahrung der Hochschulautonomie zur Entstehung einer institutionellen Qualitätskultur, besonders in Bezug auf die Lehre, beigetragen. HRK und KMK sind sich einig, dass beide Instrumente weiterentwickelt werden müssen. Sie weisen aber darauf hin, dass die ländergemeinsamen Strukturvorgaben bereits heute Spielräume bieten, die von den Hochschulen stärker genutzt werden sollten.
- Zusätzlich zur absoluten Note soll bei Bachelorzeugnissen ein Prozentrang aller vergebenen Noten aufgeführt werden. Dies dient der Transparenz und der Fairness gegenüber Studierenden, Hochschulinstitutionen und potentiellen Arbeitgebern.
VERWEISE
Ähnliche Themen in dieser Kategorie
Leichter Rückgang der Hochschulabschlüsse im Prüfungsjahr 2023. Im Prüfungsjahr 2023 (Wintersemester 2022/2023 und Sommersemester 2023) erwarben rund 501.900 Studierende und Promovierende einen Abschluss an deutschen Hochschulen. Dies teilte das …
Im Prüfungsjahr 2022 (Wintersemester 2021/2022 und Sommersemester 2022) haben rund 506.000 Studierende und Promovierende einen Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren das 2 % weniger als im …
Psychologie gehört zu den beliebtesten Studienfächern in Deutschland Aktuell finden erstmals flächendeckend Eignungstests vor dem Studienbeginn statt. Durch die Reform der akademischen Ausbildung als Psychotherapeut*in im Herbst 2020 gibt es auch …
45 Prozent der insgesamt 251 200 Bachelorabsolventinnen und -absolventen an deutschen Hochschulen, die im Prüfungsjahr 2020 (Wintersemester 2019/20 und Sommersemester 2020) ihren Abschluss erworben haben, begannen bis zum Wintersemester 2021/22 in …