Sozialbericht 2017 vom Bundeskabinett verabschiedet

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Bericht dokumentiert die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats 

Das Bundeskabinett hat am 2. August 2017 den Sozialbericht 2017 verabschiedet. Mit dem Bericht informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über die zentralen sozialpolitischen Handlungsfelder in der laufenden Legislaturperiode. Darüber hinaus veröffentlicht das BMAS mit dem Sozialbudget eine ausführliche Bilanz zur Höhe der Sozialleistungen und ihrer Finanzierung sowohl für die Vergangenheit als auch – mittels einer Modellrechnung – für den mittelfristigen Zeitraum bis 2021.

Das Sozialbudget listet die Einnahmen und Ausgaben der Sicherungssysteme auf und stellt die Leistungen in Relation zur Wirtschaftskraft dar. Sozialleistungen sind als Teil unserer Volkswirtschaft auch unmittelbar Teil des Wirtschaftswachstums als Konsum oder Investition.

Die zentralen Ergebnisse für 2016 sind:

  • Der Sozialschutz ist auf einem soliden Niveau: Für Sozialleistungen wurden insgesamt 918 Mrd. Euro ausgegeben. Gegenüber 2015 stiegen die Leistungen um rund 33 Mrd. Euro bzw. rund. 3,7 %.
  • Der Zuwachs fällt etwas höher aus als das Wirtschaftswachstum. Die Sozialleistungsquote – das Verhältnis der Leistungen zum BIP – ist mit 29,3 % gegenüber dem Vorjahr (29,2 %) leicht gewachsen.
  • Im Mittelpunkt steht der Schutz vor den zentralen Lebensrisiken: Mehr als 80 % der Sozialleistungen bzw. gut 720 Mrd. Euro dienten zur Absicherung der Risiken Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Alter und Tod.
  • Der Sozialschutz in Deutschland ist auch im europäischen Vergleich angemessen: Deutschland lag 2014 (letzte verfügbare Daten) auf dem neunten Platz der EU-28 Länder mit einer Sozialleistungsquote leicht über dem EU-Durchschnitt. Deutlich höhere Sozialleistungsquoten wiesen z.B. Frankreich oder Dänemark auf.

Nach den Ergebnissen einer Modellrechnung zur Entwicklung der Sozialleistungen bis 2021 wird die Sozialleistungsquote im Jahr 2017 um 0,5 Prozentpunkte auf 29,8 % steigen. Dieser Anstieg ist Folge von gesetzlich geregelten Leistungsverbesserungen in verschiedenen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung, mit denen eine gut erreichbare Versorgung der Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau gestärkt wird. Dazu kommt die Neuregelung in der Pflegeversicherung durch das zweite Pflegestärkungsgesetz 2016, mit der ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wurde. Zudem hat die hohe Rentenanpassung zum 1. Juli 2016 zum Anstieg der Sozialleistungen beigetragen, da sie 2017 als volles Jahr wirkt.

 

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