Ende 2017 knapp 42.000 Asylberechtigte
Ende vergangenen Jahres haben in Deutschland knapp 42.000 asylberechtigte Ausländer gelebt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Danach waren zum Stichtag 31. Dezember 2017 im Ausländerzentralregister (AZR) 41.739 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach auf die Türkei mit 11.170 Asylberechtigten, Syrien mit 6.736 Betroffenen und Iran mit 5.770 Personen.
Die Zahl der zum Jahreswechsel im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 602.538. Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien mit 326.196 Personen vor dem Irak mit 100.476 und Afghanistan mit 40.576.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem Stichtag 192.406 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2, 2. Alt. des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) erfasst. Hauptstaatsangehörigkeiten waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 132.777 Fällen sowie Irak mit 18.452 und Afghanistan mit 12.329.
Mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, die aufgrund bestimmter Abschiebungsverbote erteilt werden, seien zum Jahreswechsel 73.367 Personen registriert gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel demnach auf Afghanistan (42.478) vor Somalia (3.294) und Syrien (3.011).
Die Zahl der zum Stichtag erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 166.068 an. Hauptstaatsangehörigkeit war der Vorlage zufolge Serbien mit 12.788 Betroffenen, gefolgt vom Kosovo mit 10.645 und Afghanistan mit 10.257.
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