Digital Charta: Für digitale Grundrechte!

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ZEIT Stiftung

Die ZEIT-Stiftung hat in Berlin den überarbeiteten Entwurf einer »Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union« präsentiert und mit Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley sowie den Netzpolitikern Anke Domscheit-Berg, Tabea Rößner und Bernd Schlömer diskutiert. Seitens der Initiatoren sprachen Giovanni di Lorenzo, Kuratoriumsmitglied der ZEIT-Stiftung, und Prof. Dr. Heinz Bude.

Prof. Dr. Michael Göring, Vorstandsvorsitzender der ZEIT-Stiftung, unterstrich: »Wir wollen, dass digitale Bürgerrechte, Datensouveränität für alle gewährleistet werden. Uns geht es um die Schattenseiten der digitalen Revolution, wie sie gerade der facebook-Datenskandal sichtbar gemacht hat. Als Stiftung und Initiatorenkreis setzen wir mit der Digital Charta einen Impuls der Zivilgesellschaft und appellieren an die politisch Verantwortlichen, deren Umsetzung auf die Agenda zu setzen. Zahlreiche Interessierte und Unterstützer, aber auch Kritiker waren an der Neufassung der Charta beteiligt. Die Charta enthält Vorschläge für künftige Grundrechte, die die Bedeutung der Bürgerrechte im digitalen Zeitalter berücksichtigen. Wir wollen digitale Grundrechte erstreiten und sichern!«

Giovanni di Lorenzo und Prof. Dr. Heinz Bude erläuterten den Überarbeitungsprozess und die Intention der Digital Charta mit ihren nunmehr 18 Artikeln.

  • So heißt es in Art. 4 (Meinungsfreiheit und Öffentlichkeit): Jeder Mensch hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt. Betreiber öffentlicher Diskursräume tragen Verantwortung für den Schutz der Meinungsfreiheit. Sie haben die Beachtung der in dieser Charta aufgeführten Grundrechte und Pflichten nach Maßgabe der Gesetze zu gewährleisten.
  • Art. 7 (Privatsphäre, Vertraulichkeit und Datenschutz) fordert u.a.: Jeder Mensch hat das Recht auf den Schutz seiner Daten und die Achtung seiner Privatsphäre. Personenbezogene Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke beim Betroffenen erhoben und verarbeitet werden, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht. Jeder Mensch hat das Recht auf digitalen Neuanfang. Dieses Recht findet seine Grenzen in den berechtigten Informationsinteressen der Öffentlichkeit.
  • Art. 17 (Geltungsbereich) schlägt u.a. vor: Die Rechte und Prinzipien dieser Charta gelten auch gegenüber nichtstaatlichen Akteuren. Dabei ist eine Abwägung mit den Grundrechten dieser Akteure vorzunehmen.

 

Hintergrund
Der Text der überarbeiteten Digital Charta ist online abrufbar und kann auch auf Twitter (#digitalcharta) diskutiert und auf der Charta-Website unterzeichnet werden. Zudem erscheint der Charta-Text in DIE ZEIT.

Die Initiatoren der Digital Charta haben in den letzten 14 Monaten seit der Erstveröffentlichung intensiv auf öffentlichen Veranstaltungen und im Netz über den ersten Entwurf diskutiert. Daraus resultiert die nun vorgestellte überarbeitete Fassung. Dieser Prozess wurde von der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius angeregt und unterstützt.

Zu den Initiatoren der Digital Charta gehören Experten aus unterschiedlichen Bereichen der Zivilgesellschaft wie Heinz Bude, Juli Zeh, Johnny Haeusler, Ulrich Wilhelm, Christoph Keese, Jeanette Hofmann, Sascha Lobo und Rebecca Casati.

        

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