Bildung braucht ein faires Urheberrecht
Verband Bildungsmedien: Berliner Erklärung zum Urheberrecht
Die 63. Mitgliederversammlung des Verband Bildungsmedien e.V. appelliert mit dieser Erklärung an das Europäische Parlament, sich für ein starkes und faires Urheberrecht auf europäischer Ebene einzusetzen. »Bildung in Europa braucht ein starkes und faires Urheberrecht«, erklärten die Delegierten aus über 60 Bildungsmedienverlagen auf ihrer Jahrestagung in Berlin. In der nächsten Woche wird der Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes »JURI« über die grundlegenden Prinzipien wie die Details zur Richtlinie ‚Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt‘ entscheiden.
Für die europäischen Bildungsmedienverlage ist der Artikel 4 der Urheberrechtsrichtlinie entscheidend.
»Hier muss klar geregelt werden, dass sogenannte Bereichsausnahmen für Bildungsmedien europaweit eingeführt werden können, und zwar ohne Beschränkungen und ohne zwangsweise kollektive Lizenzierungssystem z. B. über Verwertungsgesellschaften«, betont die Versammlung. Denn ansonsten würde unzulässig und vor allem extrem schädlich in den Primärmarkt der Autoren und Verlage eingegriffen. Eine Folge wäre, dass künftig keine qualitativ hochwertigen Unterrichtsmaterialien mehr entwickelt werden können. Bildungsmedien – analoge wie digitale Lehrwerke, Unterrichtsmaterialien u.a.m. – können nur in schulischen Märkten angeboten und abgesetzt werden.
Die Jahrestagung betont zudem, dass die in Artikel 4 vorgesehene Schrankenregelung für Unterricht und Bildung auf kleine Werkteile beschränkt werden muss. Andernfalls könnten komplette Ausgaben kopiert werden – womit deren Absatzchancen stark beeinträchtigt würden.
»Wenn zur Veranschaulichung des Unterrichts vervielfältigt werden darf, dann muss konsequenterweise auch eine zeitliche Grenze hierfür gezogen werden«, argumentieren die Bildungsmedienverlage. Auch in dieser Beziehung appelliert die Jahresversammlung an den Rechtsausschuss, eine klare Begrenzung der Nutzungsdauer eindeutig in der Richtlinie zu definieren.
Die Teilnehmer der Berliner Versammlung fordern ebenso, in Artikel 12 eine grundsätzliche Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften für alle Vergütungsansprüche uneingeschränkt einzuführen. Eine Stichtagsregelung, die sich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Fall HP/Reprobel bezieht, ist für die Verlage inakzeptabel.
Im Verband Bildungsmedien e.V. sind die Verlage organisiert, die Bildungsmedien – Schulbücher, analoge wie digitale Unterrichtsmaterialien, AV-Medien, Online-Bildungsportale, pädagogische Fachliteratur u.a.m. – für alle Bereiche des Bildungswesens herstellen und anbieten: für die Elementarpädagogik, die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, die Erwachsenenbildung wie die Ausbildung an den erziehungswissenschaftlichen Fakultäten.
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