Was macht Gerechtigkeit aus?
Deutsche Wähler*innen befürworten über Parteigrenzen hinweg das Leistungs- und das Bedarfsprinzip
Stimmverluste der Volksparteien – wie zuletzt bei den Landtagswahlen in Bayern und Hessen – werden in der öffentlichen Debatte häufig als Indizien einer tiefen politischen Spaltung der Gesellschaft bewertet[1]. Dabei wird argumentiert, dass die Wählerschaft immer weniger mit den am breiten Konsens orientierten Volksparteien anfangen könne, da sie in ihren Werten und Interessen zu stark polarisiert sei. Aber wie stark unterscheiden sich die Wählergruppen tatsächlich in ihren grundlegenden Einstellungen, etwa im Hinblick auf ihre Gerechtigkeitsvorstellungen?
Auf Grundlage von Daten aus dem Jahr 2018 wurde überprüft, welche Gerechtigkeitsprofile für die Wähler*innen deutscher Parteien jeweils charakteristisch sind. Dabei zeigen sich einerseits Unterschiede: Zum Beispiel lehnen Wähler*innen der Unionsparteien das Gleichheitsprinzip – also die gleiche Verteilung von Gütern und Lasten auf alle – besonders deutlich ab. UnterstützerInnen der Linken stehen dem positiver gegenüber. Aber es gibt auch Gemeinsamkeiten: Die Verteilung nach dem Leistungsprinzip wird über alle Parteigrenzen hinweg als gerecht empfunden. Auch die Forderung, dass allen Menschen entsprechend des Bedarfsprinzips ein minimaler Lebensstandard zugesichert werden sollte, wird breit unterstützt.
Das Streben nach Gerechtigkeit und das Anprangern ungerechter Zustände ist immer wieder ein wichtiges Thema im Wahlkampf. So beklagte die SPD in ihrem Wahlwerbespot zur Hessenwahl »Zukunft jetzt machen« marode Schulgebäude, knappe und teure Mietwohnungen in der Stadt sowie eine schlechte Verkehrsanbindung auf dem Land. Damit hoffte sie, Wähler*innen für sich zu gewinnen, die die Zustände in diesen Bereichen als ungerecht wahrnehmen.
Der Wunsch, in einer gerechten Gesellschaft zu leben, wird nicht nur von den Hessinnen und Hessen geteilt, sondern von allen Menschen. Aber die Menschen unterscheiden sich in ihren Vorstellungen davon, welchen grundlegenden Prinzipien eine gerechte Verteilung von Gütern und Lasten folgen sollte.
In diesem Beitrag wird untersucht, ob und wie sich die Gerechtigkeitsvorstellungen von Nicht-Wähler*innen und Wähler*innen unterscheiden. Darüber hinaus wird überprüft, inwieweit die Wähler*innen deutscher Parteien unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, nach welchen Regeln Güter oder Lasten verteilt werden sollten.
Zeigt sich die im öffentlichen Diskurs häufig angeführte Wertespaltung zwischen den politischen Lagern auch im Hinblick auf die Vorstellungen über soziale Gerechtigkeit?
Prinzipien einer gerechten Verteilung: Gleichheit, Leistung, Bedarf und Anrecht
In der Gerechtigkeitsforschung werden vier grundlegende Prinzipien unterschieden, nach denen Güter und Lasten zugeteilt werden können: Nach dem Gleichheitsprinzip werden Güter und Lasten auf alle Schultern gleich verteilt. Das Leistungsprinzip fordert, denjenigen mehr zu geben, die höhere Leistungen erbracht haben. Das Bedarfsprinzip fordert eine Verteilung, die grundlegende Bedürfnisse deckt. Und nach dem Anrechtsprinzip werden Güter und Lasten anhand von Statusmerkmalen wie Alter oder Ansehen verteilt – hier spielen in der Vergangenheit Erreichtes oder die Herkunft eine Rolle.[2]
Die Präferenz für diese vier grundlegenden Prinzipien der Verteilung wird auf der Grundlage von aktuellen repräsentativen Befragungsdaten untersucht.[3] Der Datensatz umfasst die Angaben zur politischen Orientierung von 1 743 Personen, die im September 2018 befragt wurden. Die Befragten gaben an, wie stark sie den vier Prinzipien jeweils zustimmen oder nicht zustimmen.[4] Zu beachten ist, dass Personen in den meisten Fällen nicht ein einziges Prinzip unterstützen und alle anderen ablehnen. Stattdessen ist eine unterschiedlich starke Betonung verschiedener Prinzipien typisch.
Die Befragten wurden außerdem darum gebeten anzugeben, welche Partei sie wählen würden, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre. Dabei konnten sie auch angeben, gar nicht an der Wahl teilnehmen zu wollen.[5] Somit kann die Ablehnung oder Befürwortung der vier Gerechtigkeitsprinzipien von Nicht-Wähler*innen mit den Angaben von Wähler*innen verglichen werden.
Nicht-Wähler*innen und Wähler*innen unterscheiden sich bei Gleichheits- und Bedarfsprinzip
Nicht-Wähler*innen befürworten das Gleichheitsprinzip etwas stärker als Wähler*innen. Sie stimmen dem Bedarfsprinzip hingegen etwas weniger zu. Leistungs- und Anrechtsprinzipien werden von Nicht-Wähler*innen und Wähler*innen sehr ähnlich bewertet. Wähler*innen und Nicht-Wähler*innen haben somit recht ähnliche Vorstellungen davon, wie eine gerechte Gesellschaft aussehen sollte (Abbildung 1).
Wie sieht es jedoch mit den Wähler*innen der unterschiedlichen Parteien aus? Zeigt sich hier die in der öffentlichen Debatte angeführte Polarisierung? Um dieser Frage nachzugehen, wurde für die Wählerschaft der am häufigsten genannten Parteien jeweils ein »Gerechtigkeitsprofil« erstellt. Dabei wird für jedes Gerechtigkeitsprinzip die durchschnittliche Zustimmung der Wähler*innen einer Partei der durchschnittlichen Zustimmung aller anderen Wähler*innen gegenüber gestellt.[6]
SPD-Wähler*innen bevorzugen stärker Gleichheit
Die SPD-Wähler*innen befürworten das Gleichheitsprinzip etwas stärker als die UnterstützerInnen anderer Parteien. Das heißt, sie wünschen eher als andere, dass Güter und Lasten gleich auf alle Menschen verteilt werden. Was die anderen Verteilungsprinzipien betrifft, stimmen Wähler*innen der SPD mit den Wähler*innen der anderen Parteien weitgehend überein. Insgesamt unterscheidet sich das Profil von SPD-Wähler*innen also wenig vom durchschnittlichen Wählerprofil (Abbildung 2).
Wähler*innen der Unionsparteien können sich eher mit dem Anrechtsprinzip anfreunden
Die UnionsWähler*innen lehnen das Gleichheitsprinzip wesentlich stärker ab als andere Wähler*innen. Das Anrechtsprinzip – die Vorstellung also, dass Güter und Lasten nach angeborenen oder erworbenen Statusmerkmalen verteilt werden sollten – lehnen CDU/CSU-Wähler*innen hingegen weniger stark ab als andere. Was das Leistungs- und das Bedarfsprinzip angeht, unterscheiden sich Wähler*innen der Unionsparteien nur wenig von den Wähler*innen anderer Parteien. Insgesamt betrachtet zeichnen sich UnionsWähler*innen also durch ein charakteristisches »Gerechtigkeitsprofil« aus, das sie von anderen Wähler*innen abgrenzt (Abbildung 3).
Gleichheitsprinzip ist für FDP-Wähler*innen tabu
Von FDP-Wähler*innen wird das Gleichheitsprinzip besonders deutlich abgelehnt. Wie die UnionsWähler*innen befürworten sie das Anrechtsprinzip stärker als andere Wähler*innen. Die Liberalen zeichnen sich somit durch ein klares »Gerechtigkeitsprofil« aus. Zu beachten ist hierbei, dass nur relativ wenige Befragte angaben, die FDP wählen zu wollen. Somit sind die Angaben statistisch unsicher (Abbildung 4).
Grüne sorgen sich besonders um eine Sicherung des grundlegenden Bedarfs
Grünen-Wähler*innen befürworten besonders stark das Bedarfsprinzip – also die Zuteilung von Lasten und Gütern entsprechend der grundlegenden Bedürfnisse der Menschen. Das Anrechtsprinzip lehnen sie hingegen besonders stark ab. Dass Personen Vorteile daraus ziehen können, weil sie in eine wohlhabende Familie hineingeboren wurden oder weil sie bereits in der Gesellschaft »oben« stehen, wird also klar abgelehnt. Bezüglich der anderen Verteilungsprinzipien unterscheiden sie sich nur wenig von den Wähler*innen anderer Parteien (Abbildung 5).
Gleichheit liegt Linken-Wähler*innen besonders am Herzen
Linken-Wähler*innen bevorzugen das Gleichheitsprinzip deutlich stärker als andere Wähler*innen. Dazu passt, dass Linken-Wähler*innen dem Leistungsprinzip im Vergleich zu anderen Wähler*innen etwas negativer gegenüberstehen. Was ihre Bewertung des Anrechts- und des Bedarfsprinzips angeht, unterscheiden sie sich jedoch nur wenig von anderen Wähler*innen. Das Profil von Linken-Wähler*innen ist somit durch eine relativ starke Betonung des Gleichheitsprinzips bei gleichzeitiger Distanz zum Leistungsprinzip geprägt (Abbildung 6).
AfD-AnhängerInnen unterscheiden sich von anderen Wähler*innen nur moderat
Verglichen mit Wähler*innen anderer Parteien befürworten AfD-Wähler*innen etwas stärker das Gleichheitsprinzip. Dem Anrechtsprinzip stehen sie hingegen tendenziell etwas kritischer gegenüber. Was das Leistungs- und das Bedarfsprinzip angeht, bestehen nur kleinere Unterschiede zu den anderen Wähler*innen. Insgesamt zeigen AfD-Wähler*innen ein nur wenig von anderen Wähler*innen abgrenzbares »Gerechtigkeitsprofil« (Abbildung 7).
Die Gerechtigkeitsprofile der Parteien können nur teilweise durch Alter, Geschlecht, Bildung und Wohnort ihrer Wählerschaft erklärt werden
Eine offene Frage bleibt, ob die einzelnen Parteien tatsächlich Personen mit bestimmten Verteilungspräferenzen anziehen oder ob die gefundenen Unterschiede anders zu erklären sind. Die Unterschiede zwischen der Wählerschaft der jeweiligen Parteien könnten auch auf ihre soziale und demografische Zusammensetzung zurückgehen. So könnte eine Partei von überdurchschnittlich vielen Frauen gewählt werden. Wenn sich Frauen von Männern in ihrem »Gerechtigkeitsprofil« unterscheiden, indem sie im Durchschnitt beispielsweise eher das Gleichheitsprinzip unterstützen, würde dies ein entsprechendes Parteiprofil erklären. In diesem Fall wäre eine Präferenz für das Gleichheitsprinzip jedoch nicht ausschlaggebend dafür, dass die Partei gewählt wurde.
Um diese Frage zu beantworten, wurden auf Grundlage der gesammelten Daten multivariate Regressionsanalysen durchgeführt. Diese sagen die Wahrscheinlichkeit vorher, mit der eine Person eine bestimmte Partei anstelle einer anderen Partei wählt. So kann analysiert werden, ob die Unterstützung oder Ablehnung eines Verteilungsprinzips einen eigenständigen Effekt auf die berichtete Parteipräferenz hat, wenn Alter, Geschlecht, Bildung und Wohnort in Ost- oder Westdeutschland konstant gehalten werden.
Das Gerechtigkeitsprofil der UnionsWähler*innen bleibt auch in der Regressionsanalyse bestehen. Eine geringe Zustimmung zum Gleichheitsprinzip sowie eine positivere Bewertung des Anrechtsprinzips gehen also mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit einher, die Unionsparteien zu unterstützen. Die Einstellung zum Gleichheitsprinzip ist für die Wahl der SPD und der Linken relevant. Eine besonders starke Ablehnung des Anrechtsprinzips wirkt sich außerdem signifikant positiv auf die Wahrscheinlichkeit aus, bei der nächsten Bundestagswahl die Linke wählen zu wollen. Eine stärkere Unterstützung des Gleichheitsprinzips sowie eine etwas weniger starke Präferenz für das Leistungsprinzip zeigen sich auch dann, wenn die soziodemografische Zusammensetzung der Wählergruppe berücksichtigt wird.
Für die Wahrscheinlichkeit, die Grünen zu unterstützen, ist in der Regressionsanalyse hingegen einzig eine stärkere Betonung des Bedarfsprinzips relevant. Die eingangs beschriebene etwas stärkere Ablehnung des Anrechtsprinzips in der Wählerschaft der Grünen zeigt jedoch keinen statistisch bedeutsamen Effekt. Bei den FDP-Wähler*innen lassen sich deutliche Kompositionseffekte beobachten. Eine besonders starke Präferenz für das Leistungsprinzip hat einen signifikant positiven Effekt auf die Wahrscheinlichkeit, die FDP wählen zu wollen. Die eingangs beschriebene Bevorzugung des Anrechtsprinzips in der FDP-Wählerschaft zeigt hingegen keinen statistisch bedeutsamen Effekt.
Die deutlichsten Kompositionseffekte ergeben sich für AfD-Wähler*innen: Wird die Zusammensetzung dieser Wählergruppe nach Alter, Geschlecht, Bildung und Wohnort berücksichtigt, zeigt sich keine Präferenz mehr für das Gleichheitsprinzip. Stattdessen wird das Leistungsprinzip bevorzugt und das Bedarfsprinzip eher abgelehnt. Die etwas stärkere Ablehnung des Anrechtsprinzips bleibt hingegen bestehen.
Insgesamt gehen die Wählerprofile somit unterschiedlich stark auf Kompositionseffekte zurück: Die Profile von SPD- und UnionsWähler*innen bleiben bestehen, während sich für Linken- und GrünenWähler*innen nur kleinere Zusammensetzungseffekte zeigen. Dies bestärkt die Vermutung, dass deren UnterstützerInnen tatsächlich ihre Wahlentscheidung so treffen, weil die Parteien für bestimmte Gerechtigkeitsprinzipien stehen. Am deutlichsten ändert sich das Profil von liberalen und AfD-Wähler- Innen durch die Berücksichtigung von Wählercharakteristika. Für alle untersuchten Parteien jedoch gilt: Die Ablehnung oder Unterstützung bestimmter Verteilungsprinzipien hat einen eigenständigen Effekt auf die Parteipräferenz, unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Wohnort der Befragten.
Die Unterschiede in den Präferenzen für Gleichheits- und Bedarfsprinzip zwischen Nicht-Wähler*innen und Wähler*innen finden sich schließlich nicht mehr in den Regressionsergebnissen. Die bestehenden Unterschiede gehen somit vollständig auf Zusammensetzungseffekte zurück.
Fazit
Aus der Krise der Volksparteien wird häufig geschlossen, dass unsere Gesellschaft in ihren Werten gespalten ist. In vorliegender Analyse wurde anhand von aktuellen Befragungsdaten von September 2018 untersucht, ob sich zwischen verschiedenen Wählergruppen tiefgreifende Unterschiede in den Vorstellungen über die gerechte Verteilung von Gütern und Lasten finden lassen.
Für einzelne Parteien zeigen sich tatsächlich charakteristische »Gerechtigkeitsprofile«: So befürworten Wähler*innen der Linken beispielsweise am ehesten das Gleichheitsprinzip und weniger das Leistungsprinzip, während UnterstützerInnen von CDU/CSU dem Anrechtsprinzip etwas stärker zustimmen als andere Wähler*innen.
Doch obwohl kleinere, statistisch bedeutsame Unterschiede in der Präferenz für bestimmte Gerechtigkeitsprinzipien zu beobachten sind, zeigt diese Analyse vor allem große Gemeinsamkeiten zwischen Wähler*innen verschiedener Parteien sowie zwischen Nicht-Wähler*innen und Wähler*innen: So werden das Leistungs- und Bedarfsprinzip deutlich unterstützt, während die Befragten dem Gleichheitsprinzip generell leicht ablehnend bis ambivalent und dem Anrechtsprinzip deutlich ablehnender gegenüberstehen.
Somit lässt sich zusammenfassen: Einerseits bestehen für verschiedene Wählergruppen gewisse Differenzen in der Präferenz für bestimmte grundlegende Verteilungsprinzipien. Andererseits – und dieser Aspekt mag in manch aufgeregter Debatte um die »Spaltung« der Gesellschaft bisweilen untergehen – besteht ein breiter Konsens darüber, welche Verteilungsprinzipien anderen vorgezogen werden sollten.
Fußnoten
[1] Handelsblatt (2018): Der Niedergang der SPD zeigt, wie gespalten Deutschland ist (online verfügbar).
[2] Stefan Liebig und Carsten Sauer (2013): Soziologische Gerechtigkeitsanalyse. Überlegungen zu einer theoretischen Fundierung eines Forschungsfeldes. Analyse und Kritik 35, 371-394.
[3] SOEP-IS-BUS - Modul Soziale Ungleichheit.
[4] Die Zustimmung zu den vier Verteilungsprinzipien wurde über je eine Aussage pro Prinzip gemessen. Die Abfrage folgt Sebastian Hülle, Stefan Liebig und Meike J. May (2018): Measuring Attitudes Toward Distributive Justice: The Basic Social Justice Orientations Scale, Social Indicators Research 136(2), 663–692. Gleichheitsprinzip: »Es ist gerecht, wenn Einkommen und Vermögen in unserer Gesellschaft an alle Personen gleich verteilt werden«. Leistungsprinzip: »Es ist gerecht, wenn Personen, die hart arbeiten, mehr verdienen als andere«. Bedarfsprinzip: »Eine Gesellschaft ist gerecht, wenn sie sich um die Schwachen und Hilfsbedürftigen kümmert«. Anrechtsprinzip: »Es ist gerecht, wenn Personen Vorteile im Leben haben, weil sie aus angesehenen Familien stammen«. Die Antwortskala verläuft von »stimme gar nicht zu« (1) bis »stimme voll und ganz zu« (7).
[5] Befragte, die antworteten, noch nicht sicher zu sein oder keine Angabe machen wollten, werden in diesen Analysen nicht berücksichtigt.
[6] Nicht-Wähler*innen werden in dieser Vergleichsgruppe nicht mitberücksichtigt, da hier ausschließlich untersucht werden soll, ob eine Polarisierung der Wähler*innen in Bezug auf ihre Gerechtigkeitsvorstellungen vorliegt.
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