DigitalPakt Schule: DGUV gibt Empfehlungen für sicheren und gesunden Umgang mit digitalen Medien in der Schule
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen den DigitalPakt Schule.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung weisen darauf hin, dass bei der konkreten Umsetzung auch Fragen von Sicherheit und Gesundheit im Umgang mit digitalen Medien einbezogen werden müssen. Das betrifft zum Beispiel Bereiche wie Ergonomie, psychische Gesundheit und Medienkompetenz.
Unfallkassen haben die Aufgabe, Bildungseinrichtungen hinsichtlich der Verhütung von Schulunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu beraten. Mit Blick auf den technologischen Wandel steht der sichere und gesunde Umgang mit digitalen Medien an Schulen deshalb im Fokus. Das gilt für Schüler und Schülerinnen ebenso wie für die Lehrkräfte. »Prävention gelingt am besten, wenn Sicherheit und Gesundheit der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler von Anfang an mitgedacht werden und alle Beteiligten im System Schule zusammenarbeiten«, sagt Dr. h.c. Heinz Hundeloh, Leiter des Fachbereichs Bildungseinrichtungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Die gesetzliche Unfallversicherung gibt vor diesem Hintergrund folgende Empfehlungen:
Ergonomie
Ergonomie umfasst die gesamte Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung. Das schließt auch die richtige Beleuchtung, das Raumklima und die Arbeitsorganisation ein. In Schulen sind beim Arbeiten und Lernen mit digitalen Medien bestimmte ergonomische Aspekte zu beachten, um körperlichen Gesundheitsschäden von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern vorzubeugen. So können zum Beispiel durch höhenverstellbare Stühle und Tische, auch Bildschirme, die leicht dreh- und neigbar sind und einen Reflexions- und Blendschutz haben, Beschwerden am Muskel-Skelett-System und den Augen verhindert werden.
Werden mobile digitale Geräte im Unterricht genutzt, müssen diese ebenfalls den grundsätzlichen Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze genügen. Displays sollten mindestens 10 Zoll groß sein. Für längeres Lesen oder Texteingaben sollten die Displays 15 Zoll oder größer sein. Generell erlauben Bildschirmtastaturen auf Touchscreens kein ergonomisches Arbeiten. Für längere Texteingaben sind deshalb externe Tastaturen zu empfehlen.
Smartphones sind für die längere Lektüre oder die Eingabe von Texten ungeeignet. Mit den Geräten sollte deshalb am Stück nicht länger als fünf Minuten gearbeitet werden.
Psychische Gesundheit
Der Einsatz digitaler Medien braucht gute Rahmenbedingungen. Dazu gehört zum Beispiel entsprechendes Personal, das sich um Infrastruktur und Wartung der digitalen Geräte an der Schule kümmert. Lehrerinnen und Lehrern kommt beim Umgang mit digitalen Medien eine Schlüsselfunktion zu. Sie sollten deshalb dabei unterstützt werden, sich digitale Kompetenzen anzueignen. Neben dem technischen und pädagogischen Know-how betrifft das auch die Kenntnisse über und den Umgang mit Risiken durch digitale Medien.
Um die psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern zu erhalten und eine mediale Reizüberflutung zu vermeiden, sollte der Unterricht aus einem gesunden Mix bestehen: Längere Arbeitsphasen mit digitalen Medien - zum Beispiel der Nutzung des Tablets als Schulbuchersatz - sollten sich mit anderen Lernformen, Erholungs- und Bewegungspausen abwechseln. Insgesamt sollte die Lernzeit mit digitalen Medien ein Drittel des Unterrichtstages nicht überschreiten.
Medienkompetenz
Es ist notwendig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, sicher und verantwortungsvoll mit dem Internet und digitalen Medien umzugehen. Aufgabe von Schule ist es, Kompetenzen für eine aktive, selbstbestimmte Teilhabe an der digitalen Öffentlichkeit zu vermitteln.
Grundlage dafür kann das Medienkonzept einer Schule sein. Wie das Konzept aussieht, sollte gemeinsam von Schulleitungen und Lehrpersonen erarbeitet werden. Es ist empfehlenswert, auch Eltern an der Entwicklung dieses Konzepts zu beteiligen.
Weitere Informationen
Die zuständigen Unfallversicherungsträger sind Ansprechpartner für alle Fragen zu Sicherheit und Gesundheit beim Einsatz digitaler Medien. Sie werden dazu in nächster Zeit weitergehende Informationen herausgegeben - zum Beispiel die Branchenregel Schule. Geplant sind darüber hinaus weitere Informationen auch in Zusammenarbeit mit der Kultusministerkonferenz.
Ergänzende Informationen
- DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung unter https://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=23472
- DGUV Information 211-040: Einsatz mobiler Informations- und Kommunikationstechnologie an Arbeitsplätzen unter https://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26396
- DGUV Information 202-090: Klasse(n) - Räume für Schulen - Empfehlungen für gesundheits- und lernfördernde Klassenzimmer unter https://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=25882
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