Förderung elektronischer Verwaltung

Rathaus 1

Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt ihr Bericht »zur Evaluierung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften«. Danach wurde durch das Gesetz ein rechtlicher Rahmen für die Kommunikation zwischen Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen geschaffen.

Der Verwaltungsdigitalisierung sei damit nach Ansicht der Gutachter ein beträchtlicher Schub gegeben worden. Allerdings enthalte das Gesetz nach Ansicht der Gutachter nicht sämtliche Rahmenbedingungen und Maßnahmen, die für die flächendeckende und durchgängige Digitalisierung von Verwaltungshandeln erforderlich wären.

»Dazu würden zentrale IT-Kommunikations- und IT-Sicherheitsstandards, Datenschutzregelungen, Beseitigung von Rechtsunsicherheiten beispielsweise beim ersetzenden Scannen, aber auch Fragen von Organisationsentwicklung und Marketing gehören«, heißt es in der Unterrichtung weiter. Die Etablierung einer elektronischen Verwaltung »sei darüber hinaus vielfach mit einer Neuordnung von Verwaltungsabläufen verbunden und bedürfe einer Veränderung in der Behördenkultur«.

Aufgrund der Vielzahl der Themen, die mit der Förderung der elektronischen Verwaltung in Verbindung stehen, haben die Gutachter laut Vorlage Handlungsfelder benannt, die wesentlich zu einer erfolgreichen Digitalisierung beitragen können. Diese Empfehlungen umfassten neben konkreten gesetzgeberischen Änderungen auch flankierende Maßnahmen, die keiner gesetzgeberischen Regelung bedürfen.

Ein Teil der Vorschläge der Gutachter findet der Bundesregierung zufolge bereits heute in laufenden oder konkret geplanten Maßnahmen zur Förderung der Verwaltungsdigitalisierung Berücksichtigung. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, ist aus ihrer Sicht bei anderen Handlungsempfehlungen eine zeitnahe Umsetzung vorstellbar und wird umfassend geprüft werden. Dies gelte etwa »für die Überprüfung bestehender und neuer Gesetze auf ihre Digitalisierungstauglichkeit, die Integration fester Module für den Einsatz von IT in der Ausbildung für die vom Bund ausgebildeten Beschäftigten, ein Anreizsystem für die stärkere Nutzung digitaler Verwaltungsprozesse durch z. B. geringere Gebühren sowie die Festlegung verbindlicher Mindeststandards für die Sicherheit von digitalen Verwaltungsangeboten«.

Einige Empfehlungen müssten dagegen aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Schwierigkeiten jedenfalls vorerst verworfen werfen, »andere dürften aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht umsetzbar sein«, schreibt die Bundesregierung weiter. Sie werde im Rahmen weiterer Maßnahmen zur Förderung der elektronischen Verwaltung jedoch »auch in Zukunft das vorliegende Gutachten zu Rate ziehen und die Empfehlungen der Gutachter nach Möglichkeit berücksichtigen«.

   

 

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