Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit
Die allgemeine Rücklage im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat zum 31. Dezember 2019 rund 25,8 Milliarden Euro betragen. Ein Teil dieser Rücklage ist bis in das Jahr 2021 fest angelegt.
Im Haushaltsjahr 2020 werden voraussichtlich rund 19,5 Milliarden Euro fällig, rund 6,3 Milliarden Euro erst im Jahr 2021. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD.
Da die Einnahmen sowie die zur Verfügung stehende Rücklage zur Finanzierung der monatlichen Ausgaben im Jahr 2020 teilweise nicht ausreichen, unterstütze der Bund mit unterjährigen Liquiditätshilfen als zinslose Darlehen. Diese summierten sich bis 24. September 2020 auf rund 4,4 Milliarden Euro. Die abschließenden Istwerte der einzelnen Haushaltspositionen, darunter auch die Höhe der verbliebenen Rücklage, würden erst in der Jahresabschlussrechnung ermittelt, schreibt die Regierung weiter. Sie betont auch, dass der Haushaltsplan 2020 der BA grundsätzlich weiter gültig sei.
In Bezug auf den Haushaltsansatz für die Gewährung von Kurzarbeitergeld und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber habe die Bundesregierung bisher überplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 23,5 Milliarden Euro genehmigt, heißt es in der Antwort.
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