Studie: Eltern wünschen sich flexiblere Betreuungsangebote
Eltern von Grundschulkindern sollen ab 2025 das Recht auf einen ganztägigen Betreuungsplatz haben, das haben Bund und Länder zumindest im Koalitionsvertrag vereinbart. Diskutiert wird der Anspruch auf acht Stunden täglich pro Woche – inklusive der Unterrichtszeit. Dafür müsste der Staat hunderttausende zusätzliche Ganztagsplätze schaffen und Milliarden investieren.
Die aktuellen Ergebnisse der Kinderbetreuungsstudie (KIBS) des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zeigen allerdings: Insgesamt haben zwar 74 Prozent der befragten Eltern einen Betreuungsbedarf, doch nur etwa jede fünfte Familie wünscht sich einen solchen Ganztagsplatz. Stattdessen würden 23 Prozent der befragten Eltern eines Grundschulkinds einen kleineren Betreuungsumfang pro Tag bevorzugen. Weitere 14 Prozent der Eltern gaben an, nur an drei oder vier Tagen pro Woche eine Betreuung zu benötigen. Demgegenüber stehen Familien, deren Bedarf deutlich höher liegt: 10 Prozent der Eltern eines Grundschulkinds brauchen laut der Studie eine Betreuung von mehr als acht Stunden pro Tag. »Gefragt sind zeitlich flexiblere, aber auch kürzere Angebote«, sagt KIBS-Projektleiterin PD Dr. Susanne Kuger. »Dies ist bei der Planung des weiteren Ausbaus zu berücksichtigen.«
Die DJI-Kinderbetreuungsstudie erhebt jährlich für alle Bundesländer repräsentativ den Betreuungsbedarf der Eltern mit Kindern unter 12 Jahren. Im Jahr 2019 wurden mehr als 8.000 Eltern von Kindern im Grundschulalter befragt und dabei neben Ganztagsschulen und Horten als Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe auch die Übermittagsbetreuung einbezogen. Letztere wird in der amtlichen Statistik bislang nicht als eigenständiges Angebot erfasst und damit im Rahmen der Förderung des Bundes für den Ganztagsausbau bisher nicht berücksichtigt.
Jede sechste Familie in Deutschland hat einen Betreuungsbedarf, der nicht oder nicht ausreichend gedeckt ist
Die Analysen zeigen auch die Lücke zwischen Bedarf und Nutzung: Aktuell haben deutschlandweit 6 Prozent der Eltern von Grundschulkindern keinen Betreuungsplatz, obwohl sie einen bräuchten. Dies betrifft mehr Eltern in Westdeutschland als in Ostdeutschland (6 Prozent versus 3 Prozent). 11 Prozent der befragten Eltern nutzen zwar bereits ein Angebot, benötigen aber eigentlich einen größeren zeitlichen Umfang von mindestens 5 Stunden mehr pro Woche. Ihr Anteil ist in den ostdeutschen Ländern größer als in den westdeutschen (13 Prozent versus 10 Prozent). Etwa die Hälfte der Grundschulkinder in Deutschland wird bedarfsdeckend betreut, ein Viertel der Eltern von Grundschulkindern hat keinen Betreuungsbedarf.
Übermittagsangebote erfassen und in die Diskussion einbeziehen
Von den Eltern, die bei der DJI-Kinderbetreuungsstudie einen Betreuungsbedarf geäußert haben, wünscht sich zwar ein knappes Drittel einen Platz in einer Ganztagsschule und ein Viertel in einem Hort, jeweils mit einem wöchentlichen Umfang von durchschnittlich 37 bis 39 Stunden inklusive Unterricht. Etwa jede fünfte Familie bevorzugt aber eine kürzere Betreuung mit durchschnittlich 30 Stunden pro Woche. »Dieser Elternwunsch sollte in die Diskussion über die Planung des weiteren Ausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einbezogen werden«, fordert Kuger. Übermittagsangebote sollten zudem als eigenständiges Angebot in der amtlichen Statistik erfasst werden.
In Ostdeutschland werden Ganztagsplätze, in Westdeutschland kürzere Betreuungszeiten bevorzugt
Die Übermittagsbetreuung wird der DJI-Kinderbetreuungsstudie zufolge vor allem in westdeutschen Bundesländern nachgefragt, während in Ostdeutschland der Hort bevorzugt wird. Neben den Formaten unterscheidet sich auch die gewünschte Dauer: Eltern in den ostdeutschen Bundesländern benötigen für ihr Grundschulkind eine Betreuung von durchschnittlich 40 Stunden pro Woche, in Westdeutschland sind es im Schnitt nur 35 Stunden. Ausschlaggebend für den Bedarf ist häufig die Erwerbstätigkeit der Mütter, die in Ostdeutschland historisch bedingt höher liegt als in Westdeutschland. Außerdem benötigen Alleinerziehende eher als Paarfamilien einen Betreuungsplatz für ihr Grundschulkind.
Qualität der Angebote stärker berücksichtigen
Neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die der Ganztagsausbau den Eltern erleichtern soll, plädiert Kuger dafür, die Qualität der Angebote nicht aus dem Blick zu verlieren: »In der Grundschule, im Hort und in der Übermittagsbetreuung müssen wie in Kindertageseinrichtungen Fachkräfte eingesetzt werden und neue pädagogische Konzepte erarbeitet werden. Nur so kann der Rechtsanspruch dazu beitragen, die Lern- und Entwicklungschancen aller – und vor allem die der benachteiligten – Kinder zu verbessern«. Auch der Personalschlüssel, also die Frage, wie viele Kinder auf eine Fachkraft kommen, sei zu diskutieren.
VERWEISE