Diskussionspapier zum geplanten Demokratiefördergesetz vorgelegt
Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) hat gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium (BMI) mit der Beteiligung der Zivilgesellschaft zum Demokratiefördergesetz begonnen.
Mehr als 200 Dachverbände, Fachorganisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind nun eingeladen, in den nächsten Wochen ihre Ideen einzubringen. Grundlage ist ein von BMI und BMFSFJ gemeinsam erarbeitetes Diskussionspapier zu der geplanten Ausgestaltung des Gesetzentwurfs.
Ziel des Gesetzes ist es, wichtige Projekte im Bereich der Demokratieförderung und Extremismusprävention verlässlich und bedarfsorientiert fördern zu können. So sollen sie für ihre wichtige zivilgesellschaftliche Arbeit mehr Planungssicherheit erhalten. Bisher hat der Bund im Bereich Demokratieförderung und Extremismusprävention keine gesetzliche Grundlage für die Förderung und darf deswegen lediglich befristete Modellprojekte fördern.
Die im Diskussionspapier des BMFSFJ und des BMI vorgestellten Ziele des Demokratiefördergesetzes sind:
- einen gesetzlichen Auftrag des Bundes im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention zu schaffen, auf Grund dessen sowohl eigene Maßnahmen des Bundes als auch die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements vorgesehen werden können,
- eine angemessene Finanzierung in diesem Bereich nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes sicherzustellen und
- allgemeine Fördervoraussetzungen festzuschreiben, die eine bedarfsorientierte und längerfristige Förderung von Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung zur Demokratiestärkung, Extremismusprävention und Vielfaltgestaltung ermöglichen.
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