BA-Verwaltungsrat stellt personelle Weichen für die Zukunft
Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute in Nürnberg die notwendigen Beschlüsse für eine Neuaufstellung des Vorstands gefasst.
Das Gremium schlägt der Bundesregierung vor, Andrea Nahles als künftige Vorsitzende des Vorstands der BA sowie Vanessa Ahuja und Dr. Katrin Krömer als künftige Mitglieder des Vorstands der BA zu benennen.
Diese Entscheidungen sind notwendig, weil der bisherige Vorstandsvorsitzende Detlef Scheele am 31. Juli 2022 und das für Personal und Finanzen zuständige Vorstandsmitglied Christiane Schönefeld am 30. September 2022 in Ruhestand gehen. Vorstandsmitglied bleibt der für Regionen verantwortliche Daniel Terzenbach.
Die vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Vorstandsmitglieder müssen noch durch die Bundesregierung benannt und durch den Bundespräsidenten ernannt werden. Das neue Vorstandsteam wird dann mit dem Ausscheiden von Frau Schönefeld im Oktober vollständig an Bord sein.
Anja Piel, Vorsitzende des Verwaltungsrats und Mitglied im DGB Bundesvorstand, erklärte zu den heute getroffenen Entscheidungen: »Wir als Verwaltungsrat sind sehr froh, mit den heutigen Personalentscheidungen der Bundesregierung in Ergänzung zu Daniel Terzenbach drei ausgewiesene Arbeitsmarktexpertinnen zur Benennung vorschlagen zu können. Die BA steht in den nächsten Jahren auch weiterhin vor großen Herausforderungen. Die Bewältigung der Corona-Krise die Folgen des Krieges in der Ukraine, die Gestaltung des Strukturwandels und der Transformationsprozesse sind nur einige Themen. Für diese Herausforderungen bedarf es eines motivierten und kompetenten Vorstandsteams, das gemeinsam mit dem Verwaltungsrat und den Sozialpartnern die Zukunft am Arbeitsmarkt gestaltet.«
Christina Ramb, stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats und Mitglied in der Hauptgeschäftsführung der BDA, ergänzte: »Digitalisierung, demographische Entwicklung und Fachkräftesicherung fordern die BA schon jetzt erheblich - nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch intern. Zusammen mit dem Verwaltungsrat hat der aktuelle Vorstand intensiv daran gearbeitet, die BA bei Personal, IT, Infrastruktur und Finanzen zukunftsfest aufzustellen und bei Vermittlung und Beratung immer besser zu werden. Dies gilt es aufzugreifen und konsequent umzusetzen. Die im Koalitionsvertrag fixierten Vorhaben werden das Aufgabenportfolio zusätzlich erweitern. Die BA ist aber auch gefragt, um Geflüchtete aus der Ukraine zu unterstützen, wenn diese in Deutschland Arbeit suchen möchten. Für all dies braucht es breite fachliche Kompetenzen und Führungserfahrung. Das bringen die künftigen Vorstandsmitglieder mit. Damit ist ein reibungsloser Übergang an der Spitze der BA sichergestellt.«
Hintergrund
Die oder der Vorsitzende und die übrigen Mitglieder des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit werden auf Vorschlag des Verwaltungsrats im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren von der Bundesregierung benannt. Die Bundesregierung entscheidet über den Vorschlag des Verwaltungsrates per Kabinettbeschluss und leitet den Vorschlag anschließend dem Bundespräsidenten zu. Dieser stellt die Ernennungsurkunde aus. Mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied schließt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Zustimmung der Bundesregierung einen Vertrag.
Grundsätzlich beträgt die Amtszeit der Mitglieder des Vorstands fünf Jahre. Mehrere Amtszeiten sind zulässig.
VERWEISE
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