Etwa jede*r Vierte in Deutschland hatte 2021 einen Migrationshintergrund
Im Jahr 2021 hatten 22,3 Millionen Menschen und somit 27,2 % der Bevölkerung in Deutschland einen Migrationshintergrund.
Wie das Statistische Bundesamt auf Basis des Mikrozensus weiter mitteilt, entspricht dies einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um 2,0 % (2020: 21,9 Millionen). Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.
Im Jahr 2021 hatten 53 % der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (knapp 11,8 Millionen Menschen) die deutsche Staatsangehörigkeit und gut 47 % eine ausländische Staatsangehörigkeit (knapp 10,6 Millionen Menschen). Dabei ist die überwiegende Mehrheit der ausländischen Bevölkerung mit Migrationshintergrund selbst zugewandert (84 %), bei den Deutschen mit Migrationshintergrund waren es nur 43 %.
Mehr als die Hälfte der 11,8 Millionen Deutschen mit Migrationshintergrund besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit seit der Geburt (54 %). Sie haben einen Migrationshintergrund, weil mindestens ein Elternteil ausländisch, eingebürgert, deutsch durch Adoption oder (Spät-)Aussiedlerin oder Aussiedler ist. Weitere 23 % sind selbst als (Spät-)Aussiedlerin oder Aussiedler nach Deutschland gekommen, 22 % sind eingebürgert und etwa 1 % besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption.
Mehrheitlich europäische Herkunftsregionen
Knapp zwei Drittel (62 %) aller Personen mit Migrationshintergrund sind aus einem anderen europäischen Land Eingewanderte oder deren Nachkommen. Dies entspricht 13,9 Millionen Menschen, von denen 7,5 Millionen Wurzeln in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben. Die zweitwichtigste Herkunftsregion ist Asien. Die 5,1 Millionen aus Asien Eingewanderten und ihre Nachkommen machen 23 % der Personen mit Migrationshintergrund aus, darunter haben 3,5 Millionen einen Bezug zum Nahen und Mittleren Osten. Knapp 1,1 Millionen Menschen (5 %) haben Wurzeln in Afrika. Weitere 0,7 Millionen Menschen (3 %) sind aus Nord-, Mittel- und Südamerika sowie Australien Eingewanderte und deren Nachkommen.
Wichtigste Herkunftsländer sind die Türkei (12 %), gefolgt von Polen (10 %), der Russischen Föderation (6 %), Kasachstan (6 %) und Syrien (5 %). 1 % oder 308 000 der im Jahr 2021 in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund stammten aus der Ukraine, wobei die überwiegende Mehrheit (82 %) selbst zugewandert ist und durchschnittlich seit 19 Jahren in Deutschland lebte. Aufgrund der jüngsten Fluchtzuwanderung könnte die Zahl der Menschen mit ukrainischem Migrationshintergrund künftig deutlich anwachsen.
Knapp die Hälfte der Personen mit Migrationshintergrund spricht zu Hause überwiegend deutsch
Von den 22,3 Millionen Personen mit Migrationshintergrund sprechen zu Hause 7,2 Millionen (32 %) ausschließlich und weitere 3,1 Millionen (14 %) vorwiegend deutsch. Dies entspricht zusammen knapp der Hälfte (46 %) aller Menschen mit Migrationshintergrund. Neben Deutsch sind die am häufigsten gesprochenen Sprachen Türkisch (8 %) gefolgt von Russisch (7 %) und Arabisch (5 %).
Knapp die Hälfte (49 %) aller Personen mit Migrationshintergrund ist mehrsprachig und spricht zu Hause sowohl Deutsch als auch (mindestens) eine weitere Sprache. Dies trifft nur auf 2 % der Personen ohne Migrationshintergrund zu.
Methodische Hinweise
Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet.
Der Mikrozensus ist die einzige derzeit verfügbare amtliche Datenquelle zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Die Basis der hier gemachten Angaben bildet die vom Statistischen Bundesamt entwickelte Begriff des Migrationshintergrunds „im weiteren Sinn“, der alle verfügbaren Informationen zur Bestimmung des Migrationshintergrundes einer Person berücksichtigt. Demnach hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Weitere Definitionen zu den hier verwendeten Begriffen bietet ein Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Die Zahlen beziehen sich auf die Bevölkerung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz und nicht auf die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften, da aufgrund der Änderung des Mikrozensusgesetzes der Migrationsstatus ab 2017 nicht mehr für Personen in Gemeinschaftsunterkünften ermittelt werden kann.
Der Mikrozensus kommt für das Jahr 2021 auf 10,6 Millionen ausländische Personen in Privathaushalten im Jahresdurchschnitt. Zum Jahresende 2021 weist das Ausländerzentralregister (AZR) hingegen nach vorläufigen Zahlen 11,8 Millionen Ausländerinnen und Ausländer nach. Die Differenz ist vor allem auf eine unterschiedliche Bestandsbasis zurückzuführen. So hatte der Zensus 2011 ergeben, dass die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer um 1,1 Millionen Personen niedriger war als zuvor angenommen. Dieser Effekt ist in der Bevölkerungsfortschreibung und damit in den Eckwerten der Hochrechnung des Mikrozensus berücksichtigt. Im AZR wurden hingegen keine vergleichbaren Bestandskorrekturen vorgenommen. Zudem sind im Unterschied zum Mikrozensus im AZR auch Ausländerinnen und Ausländer in Gemeinschaftsunterkünften erfasst.
Hinweise zur Mikrozensus-Erhebung ab Berichtsjahr 2020
Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den in dieser Pressemitteilung veröffentlichten Zahlen handelt es sich um Erstergebnisse des Berichtsjahres 2021.
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