Europäische Einigung auf Plattformgesetz
Gesetz für Digitale Dienste ist wichtiger Schritt zur Sicherung eines freien und demokratischen Internets
Knapp einen Monat nach der politischen Einigung zum Digital Markets Act (DMA) haben sich die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten auch auf einen gemeinsamen Digital Services Act verständigt (DSA). Im Fokus des DSA steht ein einheitlicher Rechtsrahmen für den digitalen Binnenmarkt, der unter anderem Online-Marktplätze und soziale Netzwerke stärker in die Verantwortung nimmt. Sehr großen Online-Plattformen mit mehr als 45 Mio. Nutzern wie Facebook, Amazon und Google, obliegen dabei die meisten Pflichten. Kleine Unternehmen und Start-ups werden durch entsprechende Ausnahmen vor unverhältnismäßigem Aufwand geschützt.
Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sven Giegold: »Europa schafft mit dem Digital Services Act weltweit die schärfsten Standards für ein freies und demokratisches Internet. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs und den damit einhergehenden Desinformationskampagnen wird das Internet entscheidend gestärkt. Mit dem DSA werden Verbraucherinnen und Verbraucher und deren Grundrechte im Internet geschützt. Gemeinsam mit dem Digital Markets Act untermauert Europa so auch die internationalen Gesetze. Es ist damit klar, dass nicht das Recht des Stärksten gilt.«
»So verbietet der DSA dark patterns, d.h. irreführende Benutzeroberflächen, die Nutzerinnen und Nutzer zu ungewollten Handlungen verleiten. Personalisierte Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet oder sensible Daten verwendet, wie z.B. die sexuelle Orientierung, ist zukünftig untersagt. Und illegale Inhalte können schnell identifiziert und gelöscht werden, da jede Plattform ein Meldesystem einrichten muss und haftet, wenn sie entsprechenden Meldungen nicht nachgeht«, erläutert Staatssekretär Giegold weiter.
Im Einzelnen:
Am 22. April 2022 haben sich Rat, Europäisches Parlament und Europäische Kommission im Rahmen des fünften Trilogs über den »Digital Services Act« – die Verordnung über digitale Dienste (DSA) – geeinigt. Damit werden die Regeln der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 fit für die Zukunft gemacht. Erstmals besteht mit dem DSA ein einheitliches Regelwerk zu Pflichten und Verantwortlichkeiten von Online-Plattformen. Je größer die Plattform ist, desto mehr Pflichten hat sie zu erfüllen. Damit entstehen neue Möglichkeiten, digitale Dienste grenzüberschreitend anzubieten — bei hohem Schutzniveau für alle Nutzerinnen und Nutzer, unabhängig davon, wo in der EU sie leben.
Konkret bedeutet das:
- Bekämpfung illegaler Inhalte durch ein verpflichtendes Meldesystem, das Nutzerinnen und Nutzern das Kennzeichnen solcher Inhalte erlaubt und Plattformen die Zusammenarbeit mit »vertrauenswürdigen Hinweisgebern« ermöglicht.
- Neue Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen, um Verkäufer illegaler Waren leichter aufspüren zu können.
- Wirksame Beschwerdemechanismen ermöglichen Nutzerinnen und Nutzern eine Entscheidung einer Plattform, einen Inhalt zu entfernen oder nicht zu entfernen, überprüfen zu lassen.
- Mehr Transparenz von Online-Plattformen, insbesondere bei den Algorithmen, die z.B. den Empfehlungssystemen der Plattformen zugrunde liegen.
- Verpflichtungen für sehr große Plattformen, Risiken für den Missbrauch ihrer Systeme zu analysieren und Maßnahmen zu ergreifen. Das Risikomanagement der Plattformen wird von unabhängiger Seite überprüft.
- Zugriff für die Forschung auf die Kerndaten größerer Plattformen, um unabhängig die Wirkweise der Algorithmen sowie Risiken für Gesellschaft und Demokratie untersuchen zu können.
- Regeln zur Durchsetzung, die der Komplexität des Online-Raums gerecht werden: Die Hauptrolle kommt den Mitgliedstaaten zu. Sie werden dabei von einem neuen Europäischen Gremium für digitale Dienste unterstützt. Bei sehr großen Plattformen übernimmt die EU-Kommission die Überwachung und Durchsetzung.
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