Deutliche Erhöhungen im Kulturetat beschlossen
Für den Kulturetat des Bundes sollen in diesem Jahr deutlich mehr Mittel zur Verfügung stehen als bisher vorgesehen
Mehr als 120 Millionen Euro sollen beispielsweise zusätzlich für Investitionen in Erhalt und Modernisierung von Kulturdenkmälern beziehungsweise kulturellen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Auch das »Zukunftsprogramm Kino« und die Förderung von Kultureinrichtungen wird aufgestockt. Entsprechende Änderungen der Koalitionsfraktionen am Haushaltsentwurf der Bundesregierung beschloss der Haushaltsausschuss am Donnerstag in der Bereinigungssitzung im Rahmen der Beratung des Einzelplan 04. Der Etat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes beinhaltet auch den Kulturetat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit. Den Einzelplan nahm der Ausschuss mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition an.
Deutlich aufgestockt werden unter anderem die Ausgaben für »Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen«. Hierfür stehen in diesem Jahr zusätzliche 66 Millionen Euro zur Verfügung, über deren endgültige Freigabe der Haushaltsausschuss entscheiden soll. Bisher lag der Ansatz bei sieben Millionen Euro.
Für unter anderem die Modernisierung, Sanierung oder Restaurierung von kulturellen Einrichtungen, Objekten und Kulturdenkmälern sind im Haushalt nunmehr zusätzliche 60 Millionen Euro vorgesehen. Auch diese Ausgaben dürfen erst nach Freigabe durch den Haushaltsausschuss getätigt werden. Der Ansatz in dem Titel »Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland« steigt damit auf 99,8 Millionen Euro. Zudem erhöhen sich die ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre deutlich um 320 auf 560 Millionen Euro.
Um 6,7 Millionen Euro auf 55,3 Millionen Euro steigen die Ausgaben im Titel »Zuschüsse für Einrichtungen auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater«. Darunter fallen unter anderem Mittel für einen »Preis für Plattenläden« (bis zu 500.000 Euro) oder »Vorhaben der Deutschen Rockmusik Stiftung, insbesondere für die Schaffung von Musikproduktionsräumen« (bis zu zwei Millionen Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von bis zu sechs Millionen Euro). Der Ansatz für das Bundesjugendballett soll um bis zu 2,8 Millionen Euro erhöht werden.
Die Mittel für das »Zukunftsprogramm Kino« werden erheblich erhöht. Aufgrund von Mehrbedarf sollen in diesem Jahr nun 25 statt 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Gekürzt wird unter anderem der Ansatz für das »Humboldt Forum«. Er fällt um fünf Millionen Euro auf 49,1 Millionen Euro.
Auch in anderen Bereichen des Einzelplans erhöhte die Koalition einzelne Ansätze. So steigt im Kapitel der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration der Titel für die »Unterstützung von Flüchtlingsprojekten« um drei auf 20 Millionen Euro an. Den Mehrbedarf begründen die Koalitionsfraktionen mit den Folgen des Ukraine-Krieges.
Im Kapitel des Bundespresseamtes (BPA) werden Ansätze aufgestockt. Die Koalition stellt dafür weitere 16,9 Millionen Euro zur Verfügung.
Auf Grundlage der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums beschloss der Ausschuss unter anderem weitere Änderungen im Einzelplan. Im Etat des Ostbeauftragten wird beispielsweise eine Millionen Euro für die »Durchführung eines Standortwettbewerbs sowie die Vorbereitung der Gründung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation« eingestellt.
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