Etat für Arbeit und Soziales steigt leicht an

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Der Etat für Arbeit und Soziales wird auch im nächsten Jahr der mit Abstand größte Posten im Bundeshaushalt sein

Im Regierungsentwurf für den Einzelplan 11 sind Ausgaben von 163,33 Milliarden Euro vorgesehen, das ist mehr als ein Drittel des Gesamtetats. In diesem Jahr beläuft sich der Etat von Bundesminister Hubertus Heil (SPD) auf 161,08 Milliarden Euro. Die Einnahmen sollen 2023 mit 2,79 Milliarden Euro höher ausfallen als in diesem Jahr (1,76 Milliarden Euro).

Die Ausgaben des Ministeriums sind überwiegend Zuweisungen und Zuschüsse (163,81 Milliarden Euro gegenüber 160,32 Milliarden Euro in diesem Jahr). Der Löwenanteil entfällt auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sieht der Entwurf 121,28 Milliarden Euro vor (2022: 116,79 Milliarden Euro). Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 112,39 Milliarden Euro (2022: 108,3 Milliarden Euro).

Mit 5,25 Milliarden Euro (2022: 53,2 Milliarden Euro) beteiligt sich der Bund danach an der knappschaftlichen Rentenversicherung. 42,75 Milliarden Euro (2022: 40,84 Milliarden Euro) gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 11,54 Milliarden Euro (2022: 11,05 Milliarden Euro) an die Rentenversicherung in den neuen Ländern. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich auf 30,35 Milliarden Euro (2022: 29,13 Milliarden Euro). Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten (»Mütterrente«) summieren sich auf 17,26 Milliarden Euro (2022: 16,82 Milliarden Euro).

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist mit 40,59 Milliarden Euro eingestellt (2022: 40,81 Milliarden Euro). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll von 10 Milliarden Euro in diesem Jahr auf nun 9,8 Milliarden Euro sinken. Die Kosten für das Arbeitslosengeld II sind mit 21,33 Milliarden Euro festgelegt (2022: 21,09 Milliarden Euro). Für die Eingliederung in Arbeit sieht der Entwurf 4,2 Milliarden Euro vor (2022: 4,81 Milliarden Euro).

Mit 508,13 Millionen Euro soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert werden (2022: 504,85 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 247,01 Millionen Euro fördern (2022: 234,11 Millionen Euro).

 

 

 

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