Energiepreispauschale für Rentner*innen
Bundeskabinett beschließt 300 Euro Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner sowie Anhebung der Obergrenze für Midijobs auf 2.000 Euro
Das Bundeskabinett hat die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, vorgelegte Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs, der sogenannten Midijobs, beschlossen. Im Zentrum stehen dabei folgende Neuregelungen:
- Rentner*innen sowie Versorgungsempfänger*innen des Bundes erhalten eine einmalige Zahlung von 300 Euro (Energiepreispauschale).
- Die Obergrenze des Übergangsbereichs für sogenannte Midijobs wird von 1.600 Euro auf bis zu 2.000 Euro angehoben.
Mit dem Gesetzentwurf werden zwei Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022 umgesetzt. Zu den Maßnahmen im Einzelnen:
Energiepreispauschale
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.
Die Zahlung wird als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen automatisch erfolgen. Die Energiepreispauschale wird nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung; sie soll jedoch der Steuerpflicht unterliegen.
Anhebung der Midijob-Grenze
Mit der Formulierungshilfe wird die Obergrenze für Midijobs von 1.600 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Auf diese Weise werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt bei den Sozialversicherungsbeiträgen zusätzlich um 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet, und dies ohne Leistungseinbußen. Zugleich werden die Anreize gestärkt, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.
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