Jugendarbeit 2021: 32 Prozent weniger Angebote und 49 Prozent weniger Teilnehmende als vor der Pandemie

(Geschätzte Lesezeit: 2 - 4 Minuten)
 Jugendliche (Gruppe, 7 Personen)

Corona-Pandemie führt zu Rekordtief bei Angeboten und Teilnehmerzahlen

Nicht nur im Schul- und Kita-Betrieb, auch bei den Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten hat die Corona-Pandemie im Alltag von jungen Menschen tiefe Spuren hinterlassen. Im zweiten Corona-Jahr 2021 nahmen in Deutschland rund 4,4 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an öffentlich geförderten Angeboten der Jugendarbeit teil.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren das nur etwa halb so viele junge Menschen (‑49 %) wie im letzten Vergleichsjahr vor der Pandemie 2019. Damals lag die Teilnehmerzahl noch bei rund 8,6 Millionen jungen Menschen. Gleichzeitig sank die Zahl der Angebote - wie etwa Ferienfreizeiten, Gruppenstunden oder Sportveranstaltungen - um knapp ein Drittel (‑32 %) auf 106.700. Damit verzeichnet die erst 2015 eingeführte, in zweijährlichen Abständen durchgeführte Statistik im zweiten Corona-Jahr 2021 einen historischen Tiefststand.

Besucherzahlen fallen bei Veranstaltungen und Projekten um 3,8 Millionen 

Verglichen mit der Zeit vor Ausbruch der Pandemie sind die Teilnehmerzahlen auf sämtlichen Ebenen zurückgegangen. Regelrecht eingebrochen sind sie aber bei Veranstaltungen und Projekten, wie beispielsweise Ferienfreizeiten, Konzerten, Sportveranstaltungen oder Festen: Im Vergleich zu 2019 gingen hier die Besucherzahlen von 6,8 Millionen auf 3,1 Millionen zurück und haben sich somit mehr als halbiert (-55 %). Allein an Kinder- und Jugendfreizeiten nahmen im Corona-Jahr 2021 knapp 600.000 weniger junge Menschen teil als vor der Pandemie, nämlich nur noch 880.000.

Dabei sank nicht nur die Zahl der Veranstaltungen und Projekte (‑40 %), sondern auch deren durchschnittliche Teilnehmergröße: Während 2019 im Schnitt noch 65 junge Menschen an einer Veranstaltung oder einem Projekt teilgenommen hatten, waren es im zweiten Corona-Jahr 2021 lediglich 49. 

246.000 weniger Ehrenamtliche in der Jugendarbeit aktiv als vor der Krise (-44 %)

Die vorübergehende Einstellung und Beschränkung vieler Angebote ist nicht nur für die junge Generation ein Einschnitt, sondern betrifft auch die Ehrenamtlichen, die sich in der Jugendarbeit regelmäßig engagieren: Vor Ausbreitung des Virus im Jahr 2019 waren das 563.000 Menschen (inklusive Mehrfachzählungen). Im Zuge der Pandemie sank ihre Zahl um 246.000 oder 44 %. Darunter befanden sich auch viele Kinder und Jugendliche: Knapp 77.000 ehrenamtlich Engagierte waren 2021 selbst unter 18 Jahre alt. Das waren etwa 62.000 und damit 45 % weniger als vor der Krise 2019.

Internationale Jugendarbeit: Teilnehmerzahl bricht um 74 % ein

Internationale Jugendarbeit fördert den kulturellen Austausch, schafft Raum für Begegnungen von jungen Menschen aus unterschiedlichen Ländern und dient dem Abbau von Berührungsängsten.

Die coronabedingten Einschränkungen haben sich hier offensichtlich besonders gravierend ausgewirkt: Im zweiten Jahr der Pandemie 2021 haben knapp 36.300 junge Menschen rund 690 Angebote der internationalen Jugendarbeit wahrgenommen. Damit ist die Zahl der Angebote auf etwa ein Drittel (‑67 %) und die Zahl der Teilnehmenden auf etwa ein Viertel (‑74 %) des Niveaus vor Ausbruch der Pandemie gefallen.

Zwei Jahre zuvor hatten noch 2.100 solcher Angebote mit 139.400 Teilnehmenden stattgefunden. Verschiebungen gab es bei der Ausgestaltung der internationalen Jugendarbeit: Wurden 2019 noch 32 % aller Angebote im Ausland durchgeführt, traf dies im 2021 nur noch auf 15 % der Angebote zu.

Methodische Hinweise:

Die Statistik wird seit 2015 im Zweijahresrhythmus durchgeführt und erfasst alle Angebote der Jugendarbeit, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Angebot wurde von einem öffentlichen Träger (zum Beispiel Jugendamt, Gemeinde) oder einem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe, zum Beispiel Kirche, Wohlfahrtsverband oder Jugendinitiative (§ 75 SGB VIII) durchgeführt.
  • Der Angebotsträger oder das Angebot wurden mit öffentlichen Mitteln entweder pauschal oder angebotsbezogen gefördert.
  • Das Angebot dient vorrangig der Förderung der jugendlichen Entwicklung (§ 11 SGB VIII) oder stellt eine Mitarbeiterförderung im Bereich der Jugendarbeit bei anerkannten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe dar (§ 74 Absatz 6 SGB VIII).

Angesichts des anerkanntermaßen heterogenen und stark fluktuierenden Feldes der Jugendarbeit sind die Ergebnisse als Untergrenze zu interpretieren, strukturelle Verzerrungen können nicht ausgeschlossen werden. Die Befragten wurden im Jahr 2021 aufgefordert, auch alternative (zum Beispiel digitale) Angebote zu melden, die als Ersatz für ursprünglich geplante Präsenzangebote durchgeführt wurden, sofern sie die Voraussetzungen der Statistik erfüllen.


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