Mikrozensus 2023 gestartet: Amtliche Befragung bei 1 Prozent der Bevölkerung
Haushalte werden nach statistischem Zufallsverfahren ausgewählt und nehmen bis zu viermal an Befragung teil
Der Mikrozensus 2023 hat begonnen
Von Januar bis Dezember 2023 werden insgesamt rund 810.000 Personen in etwa 380.000 Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählt und befragt. Dies entspricht rund 1 % der Bevölkerung.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) bittet die zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Stellvertretend für alle geben sie Auskunft zu Themen wie Schule und Studium, Aus- und Weiterbildung, Beruf und Arbeitssuche, Einkommen und Lebensbedingungen sowie Internetnutzung.
Daten des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage
Der Mikrozensus stellt – anders als der Zensus 2022, der alle zehn Jahre stattfindet – jährlich aktuelle Daten zur Struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Bevölkerung bereit.
»Die Ergebnisse des Mikrozensus liefern der Öffentlichkeit, der Politik und der Wissenschaft vielfältige Informationen zum Leben in Deutschland. Sie bilden eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen, die das Leben vieler Menschen betreffen«, sagt Dr. Ruth Brand, neue Präsidentin des Statistischen Bundesamtes.
Die Daten sind etwa für Anpassungen des Eltern- und Wohngelds oder der Rente relevant. Die Ergebnisse fließen unter anderem in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der Länder ein sowie in den Kinder- und Jugendbericht, den Familienbericht und den Integrationsbericht der Bundesregierung.
Des Weiteren sind im Mikrozensus Fragen der europaweit durchgeführten Statistiken zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung integriert. Diese international vergleichbaren Ergebnisse sind bedeutsam für Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Europäischen Union (EU), zum Beispiel durch die Verteilung finanzieller Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU.
Was erwartet die ausgewählten Mikrozensus-Haushalte?
Deutschlandweit werden für den Mikrozensus pro Monat mehr als 30.000 Haushalte nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählt und von ihrem Statistischen Landesamt angeschrieben. Wer ausgewählt wurde, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Die Befragten können sich entweder von geschulten Interviewerinnen und Interviewern (telefonisch) befragen lassen oder den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier ausfüllen.
Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.
Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung persönlicher Daten gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Erstergebnisse stehen drei Monate nach Ende des Erhebungsjahres bereit
Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und Ergebnisbereitstellung werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zwei Ergebnisarten – Erst- und Endergebnisse – unterschieden. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Die Endergebnisse basieren im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben.
Seit dem Mikrozensus 2021 werden Erstergebnisse ab Ende März des Folgejahres veröffentlicht. Endergebnisse liegen ab Ende Januar des darauffolgenden Jahres vor. Folglich werden Ende März 2023 die Erstergebnisse des Mikrozensus aus dem Jahr 2022 erscheinen.