Digitalisierung von Behördenleistungen
eGovernment: Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung
Die Bundesregierung hat einen Plan zur umfassenden Modernisierung der Verwaltung vorgelegt.
Dieser schließt die flächendeckende Bereitstellung digitaler Antrags- und Leistungsverfahren in ganz Deutschland ein. Der Ausgangspunkt dafür war das Onlinezugangsgesetz (OZG), das im August 2017 in Kraft trat. Bund, Länder und Kommunen waren verpflichtet, bis Ende des vergangenen Jahres alle Dienstleistungen der Behörden auch digital bereitzustellen.
Die Bundesregierung scheint diese Anforderungen größtenteils erfüllt zu haben, denn sie bietet bereits 97 der 115 OZG-Leistungen digital an. Die Herausforderung liegt allerdings noch bei Ländern und Kommunen, wo die meisten für Bürger und Unternehmen relevanten Dienstleistungen ausgeführt werden. Aufgrund der hohen Komplexität sind viele dieser Leistungen noch nicht deutschlandweit digital verfügbar, doch es wird intensiv daran gearbeitet, die bereits entwickelten 111 Leistungen in allen Behörden und Kommunen einzusetzen.
Das übergeordnete Ziel der Bundesregierung besteht darin, Verwaltungsprozesse insgesamt zu modernisieren und vollständig zu digitalisieren. Diese »Ende-zu-Ende«-Digitalisierung würde die Antragsbearbeitungszeit erheblich verkürzen und Ressourcen auf Behördenseite einsparen.
Um diese Zielsetzung zu erreichen, plant die Bundesregierung die Änderung des Onlinezugangsgesetzes. Diese Änderungen sollen die Umsetzung des OZG erleichtern und bestehende Hürden beseitigen.
Unter anderem ist die Abschaffung der Schriftform für die digitale Abwicklung von Onlinediensten geplant, ebenso wie die Verbindlichkeit von Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit. Zudem wird der Bund zentrale Basisdienste zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel ein Bürgerkonto mit Postfach, und wesentliche Verwaltungsleistungen auf Bundesebene definieren, die in den kommenden fünf Jahren komplett digitalisiert werden sollen.
Für Unternehmensdienstleistungen sieht der Entwurf eine »Digital-Only«-Regelung innerhalb der nächsten fünf Jahre vor. Die Änderungen im Gesetzentwurf betreffen die Bereiche, für die der Bund gesetzgebungskompetent ist und die »in zulässigem Maße in die Organisationshoheit der Länder eingreifen«.
Die Bundesregierung befasst sich auch mit begleitenden Maßnahmen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, weiteren Maßnahmen zur Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung sowie der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen.
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