BA-Verwaltungsrat stellt Etat für 2024 auf
BA-Haushalt mit Schwerpunkt berufliche Qualifizierung und Digitalisierung
Der Verwaltungsrat hat am 10. November 2023 den Haushalt für das Jahr 2024 festgestellt und setzt damit Schwerpunkte auf Fachkräftesicherung durch höhere Investitionen in berufliche Weiterbildung, Investitionen für Digitalisierung und Automatisierung, Aufbau einer Rücklage. Dies wird erstmals seit Ende der Corona-Pandemie wieder möglich.
Grundlage ist Herbstprognose der Bundesregierung
Der Haushalt wird auf Basis der Herbstprognose der Bundesregierung aufgestellt. Diese geht im Jahr 2024 von einem leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit auf jahresdurchschnittlich 2,64 Millionen aus.
Einnahmen und Ausgaben
Im Haushalt 2024 hat die BA Gesamteinnahmen von 44,6 Milliarden Euro und Ausgaben von 42,8 Milliarden Euro eingeplant. Zum Vergleich: Das Jahr 2023 wird die BA mit Einnahmen von rund 42,2 Milliarden Euro und Ausgaben von rund 39,5 Milliarden Euro abschließen.
Rücklagenaufbau ab 2023 möglich
Die BA kann ab diesem Jahr wieder damit beginnen, sukzessive eine Rücklage aufzubauen. Zum Ende des Haushaltsjahres 2023 plant die BA, das noch bestehende Darlehen in Höhe von 423 Millionen Euro zurückzuzahlen und mit einem Rücklagenaufbau in Höhe von 2,7 Milliarden Euro zu beginnen.
Im kommenden Jahr können voraussichtlich weitere 2,1 Milliarden Euro der Rücklage zugeführt werden, um die Resilienz der Arbeitslosenversicherung in Schwächephasen zu stärken. Damit könnte die Rücklage bis Ende 2024 auf rund 4,8 Milliarden Euro steigen, ist aber damit nicht auskömmlich. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der BA sollte die Rücklage mindestens 25 Milliarden Euro betragen, um zukünftige spürbare Rezessionsphasen auszugleichen.
Eine Milliarde Euro mehr für Fachkräftesicherung
Für die aktive Arbeitsförderung (ohne Kurzarbeitergeld) werden im Jahr 2024 rund 10,4 Milliarden Euro bereitgestellt. Das ist ein Plus von gut einer Milliarde Euro gegenüber den Ausgaben in 2023. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Fachkräftesicherung mit 2,5 Milliarden Euro für die berufliche Weiterbildung. Weitere knapp 2,9 Milliarden Euro sind für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung reserviert.
In diesem Ansatz sind rund eine halbe Milliarde Euro für neue gesetzliche Leistungen enthalten, die durch die Bürgergeldreform und das Weiterbildungsgesetz auch in der Arbeitslosenversicherung gelten. Zu den neuen Fördermöglichkeiten der BA zählen das Weiterbildungs- und Qualifizierungsgeld sowie die Ausbildungsgarantie.
Über 800 Millionen Euro für Digitalisierung und Automatisierung
Für die IT-Infrastruktur und die weitere Digitalisierung der Dienstleistungen der BA werden 817 Millionen Euro eingeplant, rund 3,3 Prozent mehr als in diesem Jahr. Die BA wird das schon breite Portfolio an Online-Angeboten weiter ausbauen und Kundinnen und Kunden einen einfachen Zugang zu den Angeboten ermöglichen. Bereits jetzt können Kundinnen und Kunden 67 Services online nutzen. Die BA bekräftigt damit das Ziel, innerhalb der kommenden zehn Jahre zu einer der modernsten öffentlichen Dienstleisterinnen Europas zu werden.
Höhere Ausgaben beim Arbeitslosengeld
Für das Arbeitslosengeld sieht der BA-Haushalt 19,8 Milliarden Euro vor, rund eine Milliarde Euro mehr als im laufenden Jahr ausgegeben werden. Der Anstieg ist vor allem auf höhere Leistungsansprüche durch gestiegene Löhne und Gehälter zurückzuführen.
VERWEISE
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