Bericht der Bund-Länder-Kommission mit Eckpunkten zur Medienkonvergenz beschlossen
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, und die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, haben am 17.06.2016 gemeinsam bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Bericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz vorgelegt.
Staatsministerin Grütters erklärte dazu: »Wir leben in einer sich rasant verändernden Medienwelt. Es bedarf klarer Leitlinien, die unsere durch fairen Wettbewerb, Medienvielfalt und grundlegende Werte geprägte Medienordnung zukunftsfest machen. In Zeiten der Konvergenz und globaler Märkte geht dies nur durch Bund und Länder gemeinsam. Der nun vorgelegte Bericht zeigt hierfür einen umfangreichen Katalog an Maßnahmen auf, die es nun auch umzusetzen gilt. So muss zum Beispiel durch Transparenz und einfache Auffindbarkeit meinungsrelevanter Inhalte die Nutzersouveränität weiter gewährleistet werden. Auch die europäische Debatte müssen wir daher auf der Grundlage des Berichts intensiv weiter mitbestimmen«.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer sagte: »Die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz hat in einem intensiven Prozess unter Beteiligung vieler Expertinnen und Experten einen wertvollen Beitrag für eine der Digitalisierung und Konvergenz gewachsene Medienordnung geleistet. Wir werden jetzt die erforderlichen gesetzlichen oder staatsvertraglichen Änderungen angehen. Zugleich werden wir die europäischen Rechtssetzungsprozesse zur Umsetzung der Digitalen Binnenmarktstrategie weiter eng begleiten. Denn es ist unser großes Interesse, Medienvielfalt und kommunikative Chancengleichheit auch in der digitalen Medienwelt zu gewährleisten«.
Der Bericht enthält Vorschläge für Anpassungen der deutschen und europäischen Medienordnung an die zunehmende Konvergenz im Medienbereich. Die wichtigsten Ergebnisse lauten:
Audiovisuelle-Mediendienste-Richtlinie (AVMD-Richtlinie)
Bund und Länder hatten bereits im November 2015 ihr gemeinsames Positionspapier für die Revision der AVMD-Richtlinie an die Europäische Kommission übermittelt. In der Folgezeit konnte das Positionspapier um zwei weitere Aspekte ergänzt werden: Als Kriterium für ein erhöhtes Regulierungsniveau soll die »redaktionelle Verantwortung« eines Dienstes dienen. Zusätzliche Vorgaben würden zum Beispiel in den Bereichen Großereignisse, Kurzberichterstattungsrecht, Gegendarstellungsrecht, Förderung europäischer Werke und Barrierefreiheit gelten. Hiervon erfasst wären klassische Fernsehanbieter aber auch neue Dienste mit redaktionell verantworteten Videoabrufangeboten. Gefordert wurde zudem, dass in der AVMD-Richtlinie klargestellt werden solle, dass die Mitgliedstaaten der EU Regelungen für audiovisuelle Plattformen, insbesondere zur Gewährleistung der Medienvielfalt, treffen können.
Kartellrecht/Vielfaltsicherung
Ergänzend zum Zwischenbericht hat sich die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz mit den Themen Mediaagenturen und Ad-Blocker befasst. Das Bestehen gesetzgeberischen Handlungsbedarfs bei Mediaagenturen soll weiter geprüft werden. Bezüglich der Thematik Ad-Blocker soll eine zeitnahe Prüfung durch Bund und Länder klären, ob im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen und damit verbundenen medienpolitischen Risiken gegebenenfalls eine gesetzliche Flankierung geboten ist.
Jugendschutz/Jugendmedienschutz
Bund und Länder sind sich einig, dass der gesetzliche Jugendmedienschutz weiterer Anpassungen an die konvergente Medienrealität bedarf. Die Länder haben den Jugendmedienschutzstaatsvertrags novelliert. Damit wird auch das im Koalitionsvertrag des Bundes formulierte Ziel, Medieninhalte unabhängig von ihrem Verbreitungsweg, orientiert am Schutzniveau des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), zu bewerten, verfolgt. Bund und Länder haben jetzt als weiteren Reformschritt verabredet, durch eine Novellierung des JuSchG die Grundlage für eine medienkonvergente Altersklassifizierung zu schaffen. Gleichzeitig soll auf neue Herausforderungen des Jugendmedienschutzes, die durch die vielfältige Nutzung digitaler Kommunikationsmedien entstehen, unter Beachtung der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern reagiert werden.
Plattformregulierung
Bund und Länder sind sich einig, dass die im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) verankerten Maßgaben der Plattformregulierung vor dem Hintergrund der Medienkonvergenz in zukunftsfähiger Weise anzupassen sind. Im Ausgangspunkt soll hierzu ein technologieneutraler und entwicklungsoffener Plattformbegriff (Medienplattform) gewählt werden, der durch Regelbeispiele konkretisiert wird. Dabei sollen grundsätzlich auch virtuelle Plattformen und Benutzeroberflächen erfasst werden. Eine nach Erscheinungsformen abgestufte Regulierung soll möglich bleiben. Angebote, die keine relevante Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung haben, sollen von den Vorgaben der Plattformregulierung ausgenommen werden. Für alle Medienplattformen sollen die Grundsätze der Diskriminierungsfreiheit und Transparenz gelten. Bei Angeboten mit Meinungsbildungsrelevanz soll auch der Grundsatz der Chancengleichheit angewendet werden. Die Nutzerautonomie soll durch Regelungen im RStV gestärkt werden. Überblendungen audiovisueller Inhalte oder deren Skalierungen, die weder durch den Nutzer noch den Inhaltanbieter autorisiert sind, sollen nicht zulässig sein.
Intermediäre
Bund und Länder haben sich auf konkrete Eckpunkte zu Transparenzvorgaben für Intermediäre geeinigt. Nutzerinnen und Nutzer sollen insbesondere erkennen können, ob sich Such- und Empfehlungsfunktionen allein an der Relevanz der Inhalte orientieren oder ob etwa eigene Dienste oder Inhalte des Intermediärs bevorzugt werden. Auch eine Ungleichbehandlung aus politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen soll kenntlich gemacht werden; Spezialangebote sind weiter möglich. Diese Positionen wurden aus Anlass der EU-Konsultation zu Online-Plattformen in die deutsche Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission eingebracht. Unbeschadet des Schutzes der Meinungsvielfalt und kommunikativen Chancengleichheit ist zur Gewährleistung der notwendigen Transparenz eine Regelung auf europäischer Ebene erforderlich.
Bei Erarbeitung europäischer Regulierungsansätze ist auch zu prüfen, ob ein Ko-Regulierungs- (mit Beteiligung nationaler Aufsichtsbehörden) oder ein reiner Selbstregulierungsansatz unter Beteiligung der hierfür anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, gewählt werden soll. Die Länder nehmen außerdem in Aussicht, ein spezielles Diskriminierungsverbot für bestimmte Intermediäre in den RStV aufzunehmen.
Schließlich sollen Intermediäre in die Überlegungen der Länder zur zukünftigen Ausgestaltung des Medienkonzentrationsrechts einbezogen werden; der Bericht zeigt hier mögliche Wege auf.
Hintergrund
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten im Dezember 2014 die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz eingesetzt. Ziel war es, den Handlungsbedarf mit Blick auf die nationale und europäische Medienordnung zu klären, Regelungsvorschläge zu erarbeiten und entsprechende EU-Vorhaben (u.a. Reformprozesse zur AVMD-Richtlinie und in Teilen der Plattformregulierung) eng zu begleiten. Mit der Koordinierung der Arbeiten wurde auf Bundesseite die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und auf Länderseite das Vorsitzland der Rundfunkkommission Rheinland-Pfalz betraut.
Bund und Länder haben vereinbart, die erarbeiteten Ergebnisse mit gesetzlichen und staatsvertraglichen Änderungen umsetzen. Die medienpolitischen Vorhaben der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Digitalen Binnenmarktstrategie sollen weiter gemeinsam begleitet werden. Zudem verabredeten Bund und Länder, dass der Bund zukünftig bei Fragen der Medienkonvergenz zu Sitzungen der Rundfunkkommission der Länder eingeladen wird.