KMK: Anpassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung offiziell bestätigt

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Die Anpassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung ist nach Zustimmung der zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgiens, Liechtensteins und Südtirols nun offiziell.

Damit tritt eine umfassende Überarbeitung in Kraft, die bereits von der Kultusministerkonferenz (KMK) in Deutschland unterstützt wurde.

Verbindliche Umsetzung bis Schuljahr 2027/28

Die KMK als eine der zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland hatte bereits Ende April der Neufassung des Amtlichen Wörterverzeichnisses und der Anpassung des Amtlichen Regelwerks zugestimmt. Die Schulen sollen diese Änderungen spätestens zum Schuljahr 2027/28 verbindlich umsetzen.

Abschluss der dritten Ratsperiode

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat zum Abschluss seiner dritten Ratsperiode, nach Konsultationen mit relevanten Einrichtungen und Verbänden, ein vollständig neu erarbeitetes Amtliches Wörterverzeichnis verabschiedet. Dies erforderte notwendige Anpassungen des Regelwerks.

Anerkennung der Arbeit des Rats

Udo Michallik, Generalsekretär der Kultusministerkonferenz, betonte, dass die Arbeit des Vorsitzenden des Rats, Staatssekretär a. D. Dr. Josef Lange, höchste Anerkennung verdient. Michallik lobte den umfangreichen Bericht Langes über die Arbeiten des Rates und die Neufassung des Regelwerks und Wörterverzeichnisses. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die erfolgreiche Zusammenarbeit zur Pflege der deutschen Sprache fortgesetzt wird.

Empirische Grundlage des neuen Wörterverzeichnisses

Das neue Amtliche Wörterverzeichnis wurde seit 2017 auf Grundlage empirischer Schreibbeobachtungen des Orthografischen Kernkorpus am Leibniz-Institut für Deutsche Sprache erstellt. Dieses Verzeichnis basiert auf über 14 Milliarden Wortbelegen aus dem gesamten deutschen Sprachraum. Es konzentriert sich auf typische orthografische Zweifelsfälle und ergänzt somit den Regelteil.

Die wesentlichen Neuerungen und Aktualisierungen im Überblick:

  • Das Stichwortinventar wurde in seinem deutschen Kernwortschatz auf die wesentlichen orthografischen Fragestellungen konzentriert wie Getrennt- und Zusammenschreibung sowie Groß- und Kleinschreibung (nichtöffentlich / nicht-öffentlich / nicht öffentlich, regenerative/Regenerative Energien).
  • Das Wörterverzeichnis wurde umfassend aktualisiert: So wurden zahlreiche neue Fremdwörter überwiegend aus dem Englischen und anderen modernen Fremdsprachen (timen, mailen, whatsappen, Cappuccino, Fake News / Fakenews / Fake-News) aufgenommen.
  • Der Regelteil wurde durch Anpassungen und Präzisierungen von Regeln nur im unerlässlichen Maß geändert, die der Rechtschreibnorm und dem aktuellen Schreibgebrauch Rechnung tragen (Last-minute-Angebot/Last-Minute-Angebot).
  • Neue Tendenzen des Schreibwandels wurden durch die Aufnahme von Schreibvarianten und aktuellen Anwendungsbeispielen deutlich gemacht (faken, fakte, gefakt/gefaked, aber nur: gefakte Nachrichten).
  • Das Kapitel Zeichensetzung wurde neu systematisiert, vereinfacht und gestrafft. Dabei wurde eine Regeländerung vorgenommen: Infinitivgruppen (»erweiterter Infinitiv«) werden verbindlich durch Komma abgetrennt.
  • Der Rat hat im Kontext der Neufassung des Regelwerks auch über das Thema »geschlechtergerechte Schreibung« beraten und seine Auffassung bekräftigt, dass man alle Menschen mit geschlechtergerechter Sprache ansprechen soll. Dies sei eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden könne.
    Vor diesem Hintergrund betont der Rat für deutsche Rechtschreibung, dass Sonderzeichen im Wortinneren wie Asterisk (»Gender-Stern«), Unterstrich (»Gender-Gap«), Doppelpunkt oder andere, die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehören und nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden können. Sie seien derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung wird den gesellschaftlichen Diskurs dazu weiter beobachten. 

Hintergrund
Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde im Jahr 2004 auf der Basis der Wiener Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung der Repräsentanten der deutschsprachigen Länder vom 01.07.1996 als Nachfolgegremium der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung gegründet.

Er wird getragen von der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Fürstentum Liechtenstein. Luxemburg ist mit beratender Stimme vertreten.

Er hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks (Regeln und Wörterverzeichnis) im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln. Dazu gehören insbesondere die ständige Beobachtung der Schreibentwicklung, die Klärung von Zweifelsfällen der Rechtschreibung und die Erarbeitung und wissenschaftliche Begründung von Vorschlägen zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Sprache.

Seine Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks erhalten Bindungswirkung für Schule und öffentliche Verwaltung durch Beschluss der zuständigen staatlichen Stellen.


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